Deutsche Filmgewerkschaft
Der Zentralverband der Film- und Kino-Angehörigen Deutschlands (Deutsche Filmgewerkschaft) wurde 1919 gegründet. Die freie Gewerkschaft organisierte Beschäftigte in der Filmindustrie in der Weimarer Republik.
Zentralverband der Film- und Kino-Angehörigen Deutschlands (Deutsche Filmgewerkschaft) | |
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Gründung | 1919 |
Nachfolger | Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs |
Auflösung | 1930 |
Zweck | Gewerkschaft |
Geschichte
Der Zentralverband wurde Anfang 1919 gegründet.[1]
Die Filmgewerkschaft war Mitglied beim Allgemeinen Deutschem Gewerkschaftsbund.
Im Jahr 1930 schloss sich die Gewerkschaft dem Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs an.
Einzelnachweise
- Peter Lähn: Filmschaffende und Filmarbeiter. Zur Geschichte der gewerkschaftlichen Organisierung der Filmindustrie. In: Augen-Blick. Marburger Hefte zur Medienwissenschaft. Heft 8: Der Stummfilm als Gesamtkunstwerk. 1990, S. 69–75, doi:10.25969/mediarep/2772.
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