Definitorium
Definitorium (von lat. definire „bestimmen, begrenzen“) ist bei einigen Ordensgemeinschaften ein Beratungs- und Entscheidungsgremium, das den General oder Provinzial in allen wichtigen Ordensangelegenheiten unterstützt und mit ihm oder statt seiner die Visitation der Klöster zu besorgen hat. Die Mitglieder des Definitoriums werden von den Ordenskapiteln gewählt und Definitor genannt. Auf der Ebene des Gesamtordens heißen sie Generaldefinitor.
In einigen protestantischen Landeskirchen entsprach das Definitorium dem heutigen Konsistorium, ein den Superintendenten beratendes Gremium.[1]
In einigen Bistümern der katholischen Kirche wird auch der Stellvertreter des Dechanten Definitor genannt.[2]
Weblinks
- Begriffdefinitionen der Franziskaner (Memento vom 6. Februar 2006 im Internet Archive)
Einzelnachweise
- Claudia Tietz: Johann Winckler (1642–1705) – Anfänge eines lutherischen Pietisten. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2008
- https://www.kirche-und-leben.de/artikel/dechant-und-definitor-im-dekanat-dorsten-ernannt
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.