Christkatholische Jugend der Schweiz
Die Christkatholische Jugend der Schweiz (CKJS) ist der Jugendverband der Christkatholischen Kirche. Die Bewegung begann 1884 und bildet heute die einzige nationale Jugendorganisation innerhalb der Christkatholischen Kirche[1].
Entstehung
Ursprünglich nur männlichen christkatholischen Jugendlichen zugänglich, wurde im Jahre 1884 der Alt-Katholische Jünglingsverein Zürich gegründet. Bald darauf folgten weitere Jünglingsvereine, die alle zum Ziel hatten, die Jugend für die Christkatholische Kirche zu begeistern.
Am 13. September 1891 wurde in Basel der Schweizerische Verein junger Christkatholiken gegründet. Ab 1909 wurde mit der Vereinigung Töchtergruppe eine Gemeinschaft gegründet, welche die jungen christkatholischen Frauen auf die weit verbreiteten Frauenvereine vorbereiten sollte.
Im Jahre 1954 schlossen die beiden Organisationen sich zum Verband der Christkatholischen Jugend der Schweiz zusammen.
Organisation
Die CKJS wird von einem Zentralvorstand (ZV) geleitet. Die sechs bis zehn Mitglieder werden jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Im Sinne von Verantwortungsbereichen hält jedes ZV-Mitglied ein oder mehrere Ressorts inne. Diese sind:
- Präsidium
- Vizepräsidium
- Jugendgruppen-Kontakt
- Jugendlager
- Kinderlager
- Kasse
- Kontakt international
- Ökumenische Kontakte
- PR & Information
- Réveil (Verbandszeitschrift)
Jugendgruppen
Verschiedene regionale Jugendgruppen sind dem Verband angeschlossen. Mitglieder einer Jugendgruppe sind automatisch Mitglieder der CKJS. Die Jugendgruppen haben zum Ziel, den Kontakt unter jugendlichen Christkatholiken zu fördern und dadurch das Gemeindeleben der Christkatholischen Kirche zu bereichern.
Die Mitgliedschaft steht allen christkatholischen Jugendlichen ab ungefähr 14 Jahren so wie deren (nicht christkatholischen) Freunden offen. Zurzeit (2011) sind in folgenden Regionen Jugendgruppen aktiv:
Wirksamkeit
Verteilt über das Vereinsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) organisiert der Zentralvorstand rund fünf bis zehn Anlässe. Diese können sowohl von geistlicher Natur sein (Jugendgottesdienste, Adventswochenende) als auch eher gesellschaftlichen Zwecken dienen (Kinder- und Jugendlager, JG-Fest). Die meisten Anlässe richten sich an christkatholische Jugendliche ab 14 Jahren.
Einzelnachweise
- Zentralstatuten der Christkatholischen Jugend der Schweiz (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)