Carl Ernst von Preuschen
Carl Ernst Ludwig Rudolf Freiherr von Preuschen (* 1781; † 17. März 1856 in Darmstadt) war ein deutscher Richter in Hessen.[1] Zuletzt war er Präsident des Hofgerichts Gießen. Im Vormärz war er „Demagogenverfolger“.
Familie
Preuschens Vater war Ludwig Conrad von Preuschen (1743–1809), Kanzleidirektor der Burggrafschaft Friedberg, seine Mutter Elisabeth Euphrosine Barabeau (1750–1813).
Carl von Preuschen heiratete am 1. August 1816 in Karlsruhe Wilhelmine Flachsland (* 13. Dezember 1790 Karlsruhe; † 12. November 1838 Gießen) die Tochter des Johann Conrad Flachsland, Doktor der Medizin und Großherzoglich-Badischer Geheimer Hofrat, und der Ernestine Preuschen. Aus dieser Ehe gingen hervor:
- Maximilian Ernst Justus Ludwig Konrad (1818–1897), Großherzoglich-Hessischer Geheimer Rat und Konsistorialrat,
- Friedrich Karl Wilhelm Ludwig (1823–1897), Großherzoglich-Hessischer Geheimer Rat und
- Anna (1831–1909). Sie heiratete 1859 Hermann von Fransecky († 8. Juli 1888 Wiesbaden, Königlich-Preußischer Oberstleutnant z. D.)
Ausbildung und Beruf
Carl von Preuschen studierte bis 1802 Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und war seit 1799 Mitglied des Corps Onoldia.[2]
1804 trat er in den kurhessischen Justizdienst. 1805 ist er als Richter am – großherzoglich-hessischen – Hofgericht Gießen nachgewiesen.[3] In den Befreiungskriegen kämpfte er – wie Georg Wilhelm Wagner, Christian Buri und Ludwig Hassenpflug – als Hauptmann im kurhessischen freiwilligen Jägerkorps.[4][5]
1817 wurde er Richter am Oberappellationsgericht Darmstadt. Nach den Karlsbader Beschlüssen leitete er einen großen Teil der Untersuchungen gegen „revolutionäre Umtriebe“ in Hessen. 1818 gehörte er zur Erstbesetzung des neu eingerichteten Provisorischen Kassations- und Revisionsgerichtshofs für die Provinz Rheinhessen.[6] 1819 war er Vertreter Kurhessens in der „schwarzen“ Mainzer Zentraluntersuchungskommission und zuständig für die Beobachtung des politischen Treibens in Berlin und am Rhein. Zu seinen Aufgaben gehörten auch Ermittlungen gegen die Burschenschaften in Gießen, Tübingen, Marburg, Erlangen, Freiburg im Breisgau und Bonn, später auch in Würzburg, Kiel und Rostock.[1] Als einzigem Corpsstudenten in der siebenköpfigen Kommission bescheinigten sie ihm aber, dass er nicht zu den Scharfmachern gehörte. Er galt als gebildet, einsichts- und rücksichtsvoll gegenüber den Beschuldigten. Er prüfte den Tatbestand gewissenhaft und war darauf bedacht, dass die Kommission die Grenzen ihrer Zuständigkeit einhielt.[4] Seit 1833 war er richterliches Mitglied in der neuen fünfköpfigen Bundeszentralbehörde. Hier arbeitete er mit Heinrich von Prieser zusammen.
Zum 7. Dezember 1833 wurde er in Nachfolge von Franz Joseph von Arens Präsident des Hofgerichts Gießen und in dieser Funktion am 9. Juli 1848 pensioniert.[7]
Siehe auch
Literatur
- Friedrich Battenberg: Bestand G 26 A – Hofgericht der Provinz Oberhessen = Repertorien des Staatsarchivs Darmstadt. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Darmstadt 2007. Digitalisat
- Egbert Weiß: Corpsstudenten im Vormärz. Einst und Jetzt, Band 33, 1988, S. 59 f.
Weblinks
- Preuschen, Karl Ernst Ludwig Rudolf von. Hessische Biografie. (Stand: 15. April 2021). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Preuschen, Karl Ernst Ludwig Rudolf von. Hessische Biografie. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Kösener Korpslisten 1910, 42/44.
- Battenberg, S. XXXIX.
- E. Weiß, 1988.
- Aufruf des Kurfürstlich Hessischen Kriegs-Collegium vom 18. Dezember 1813
- Beschluss vom 29. Juni 1818 (ursprünglich abgedruckt in der Großherzoglich Hessischen Zeitung Nr. 79 vom 2. Juli 1818). In: Sammlung der in der Großherzoglich Hessischen Zeitung vom Jahr 1818 publicirten Verordnungen und höheren Verfügungen. Großherzogliche Invalidenanstalt, Darmstadt 1819, S. 69.
- Battenberg, S. XXXIX.