Bundesverkehrswegeplan
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Verkehrszweige-übergreifendes Rahmenprogramm der Bundesregierung im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik. Er ist ein wichtiges Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan und hat keinen Gesetzescharakter. Aktuell gilt der Bundesverkehrswegeplan 2030.[1]
Grundsätze
Der Bundesverkehrswegeplan umfasst alle Investitionen des Bundes in seine Verkehrswege, nicht nur den Neu- und Ausbau, sondern auch die Erhaltung und Erneuerung. Er ist kein Finanzierungsplan oder -programm für die Erstellung neuer Verkehrswege (Verkehrsplanung).
Die Verkehrsträger-übergreifende, integrierte Planung wird im Rahmen von Gesamtverkehrskonzepten erstellt und findet ihren Niederschlag in Bundesverkehrswegeplänen (BVWP), die jeweils für einen überschaubaren Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der BVWP bildet die Grundlage für die Ausbaugesetze für Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen mit den jeweiligen Bedarfsplänen.
Für die Bundeswasserstraßen existierte bis 2016 kein Ausbaugesetz bzw. Bedarfsplan. Ihr Bau erfolgte nach dem Bundesverkehrswegeplan.
Bedarfspläne für die Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen
Der Bundesverkehrswegeplan wird von der Bundesregierung als Regierungsprogramm beschlossen und stellt keine gesetzliche Regelung dar. Die Bedarfspläne (BPl) für die Bundesschienenwege, für die Bundeswasserstraßen und für die Bundesfernstraßen konkretisieren den Bundesverkehrswegeplan für die Verkehrsträger Schiene, Wasserstraße und Straße. Sie sind als Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz, zum Bundeswasserstraßenausbaugesetz bzw. zum Fernstraßenausbaugesetz die rechtliche Grundlage für die Planung und den Bau der Bundesschienenwege, der Bundeswasserstraßen und der Bundesfernstraßen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens der Ausbaugesetze für Schiene, Wasserstraße und Straße ist der Bundesrat zu beteiligen.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030, der den Zeitraum von 2016 bis 2030 umfasst, wurde am 3. August 2016 von der Bundesregierung beschlossen. Die Bedarfspläne für die Bundesschienenwege, Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen wurden im 2. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen[2] und passierten am 16. Dezember den Bundesrat.[3] Das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und das Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes traten am 29. Dezember 2016 in Kraft, das Sechste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes am 31. Dezember 2016.[4]
Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren ist zu prüfen, ob die Bedarfspläne an die Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Die Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfungen haben keine unmittelbare Auswirkung. Sie können das Parlament aber zur Anpassung der Bedarfspläne oder die Bundesregierung zur Neuaufstellung eines Bundesverkehrswegeplans veranlassen.
Finanzrahmen
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen.[5] Er sieht über seine Laufzeit ein Investitionsvolumen von insgesamt mehr als 264,5 Milliarden Euro vor. Sein Volumen übersteigt um 91 Milliarden Euro das des bisherigen BVWP 2003.[6]
Darstellung
Jedes Vorhaben wird nach Dringlichkeit unter „Vordringlicher Bedarf (VB)“ oder „Weiterer Bedarf (WB)“ eingeordnet. Zudem werden bereits fest disponierte Projekte als FD bezeichnet. Beurteilungskriterien sind dabei das Nutzen-Kosten-Verhältnis, die raumordnerische Bedeutung (sogenannte Raumwirksamkeitsanalyse), und die Umweltrisiko- und FFH-Verträglichkeitseinschätzung. Die genannten Größen werden in Kennzahlen ausgedrückt.
Straßenbauprojekte
Alle Straßenbauprojekte wurden im BVWP 2003 erstmals in tabellarischer Form dargestellt mit den Spalten:
- laufende Nummer (länderweise)
- Straße, z. B. „A 3“ oder „B 10“
- Bezeichnung, z. B. „Verlegung in Herbrechtingen“
- Bautyp; dies ist ein vierstelliger Code: Die beiden ersten Stellen sind Ziffern, die die Zahl der Fahrstreifen vorher bzw. nachher angeben. Die dritte und vierte Stelle geben Auskunft über das Vorhandensein von Standstreifen vorher bzw. nachher. Dabei bedeuten: „K“ kein Standstreifen, „L“ und „R“ Standstreifen nur links bzw. rechts jeweils in der Richtung der Kilometrierung, „B“ beidseitig Standstreifen.
Beispiel: „46BB“ bedeutet, dass vorher vier Fahrstreifen und beidseitig Standstreifen, nachher sechs Fahrstreifen und beidseitig Standstreifen vorhanden sind. - Länge in km
- Investitionen des Bundes nach 2003 (in Mio. Euro)
- BVWP-Nummer, z. B. „BW7088“
- Bemerkung.
Im BVWP 2030 ist die Tabelle um weitere Spalten, etwa zu Beurteilungen erweitert. Statt Bautyp wird das Bauziel angegeben, wie N 3+E 4 für dreistreifiger Neubau und Erweiterung auf 4 Fahrstreifen.
Rechtliche Wirkungen
Der Verkehrswegeplan entfaltet keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen, allerdings sollen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes die Bedarfsfeststellungen des Fernstraßenausbaugesetzes, welche aus dem Bundesverkehrswegeplan resultieren, als eine der wenigen überörtlichen Planungen im Rahmen der Abwägung nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) dahingehend bindend sein, dass im Rahmen der Planfeststellung ein fehlender Bedarf nicht angenommen werden sollte. Diese Feststellung des Bedarfs soll auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit binden, so dass diese grundsätzlich im Rahmen der Überprüfung der Abwägung der Verwaltung nach Abwägungsfehlern grundsätzlich nicht von einem fehlenden Bedarf ausgehen dürfen. Eine Ausnahme sollte nur insofern gelten, wenn die dem Bedarfswegeplan zugrundegelegten Prognosen eine unhaltbare Einschätzung der Verkehrsentwicklung darstellt. Die Überprüfung nach dieser Unhaltbarkeit sollte allerdings nicht den Verwaltungsgerichten, sondern dem Bundesverfassungsgericht obliegen, da es sich um eine gesetzliche Entscheidung handelt.[7]
Ablauf
Die Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans erfolgt in fünf Stufen:[8]
- Konzeptphase: Modernisierung der BVWP-Methodik
- Prognosephase: Global- und Sektoralprognose
- Bewertungsphase: Netzmängelanalysen/Projektdefinition, Bewertungen (Umwelt, Nutzen-Kosten-Analyse, Städtebau)
- Beteiligungsphase: Ressorts, Länder, Öffentlichkeit (Verbände, Bürger)
- Beschlussphase: BVWP (Bundeskabinett), Ausbaugesetze (Parlament)
Geschichte
Anfang
Angesichts wachsender Verkehrswegeinvestitionen des Bundes wurde Mitte der 1960er Jahre die Abstimmung der Planungen der Verkehrswege gefordert.[9] Der im Oktober 1967 vorgestellte Leber-Plan sah als eine von zahlreichen Maßnahmen vor, ein Bundesverkehrswegeprogramm für Schiene, Straße, Wasserstraße und Luftverkehr aufzustellen. Damit sollten Verdichtungsräume, Industriezentren und Häfen besser verbunden, die Verkehrswege in Ballungsräumen entlastet, die seewärtigen Zufahrtswege zu den Häfen ausgebaut, die wirtschaftlich schwächeren Räume gefördert, die Verkehrsverhältnisse auf die Wiedervereinigung Deutschlands ausgerichtet sowie die Verkehrsnetze der Bundesrepublik Deutschland und ihrer europäischen Nachbarländer enger vernetzt werden.[10] Aus diesem Konzept ging der erste Bundesverkehrswegeplan 1973 hervor.
Ab 2001
Der vergangene Bundesverkehrswegeplan 2003, der den Zeitraum von 2001 bis 2015 umfasste, wurde am 2. Juli 2003 von der Bundesregierung beschlossen. Die Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen wurden im Juli 2004 vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet.[11] Das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes trat am 22. September 2004[12] in Kraft, das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes am 16. Oktober 2004[13].
Am 13. Oktober 2011 wurde beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine von bundesweit über 50 Organisationen und Bürgerinitiativen unterstützte öffentliche Massenpetition eingereicht mit der Forderung, alle Straßenprojekte des Bundes kritisch und ergebnisoffen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Die Petition befand sich ab 20. Dezember 2011 in der parlamentarischen Prüfung und wurde am 28. Juni 2012 abgeschlossen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. In der Begründung wurde darauf verwiesen, das Teile der Forderungen bereits mit den aktuellen Planungen übereinstimmten, dass eine Erhöhung der Schienengüterverkehrsleistung um 45 % nur eine Verringerung der Straßengüterverkehrs um 10 % bewirken würde, dass der Bundesfernstraßenausbau ohnehin neulich im Bundestag debattiert wurde und dass für die Erarbeitung des BVWP 2030 eine neue Grundkonzeption erstellt werde.[14]
Bundesverkehrswegepläne
Die ersten fünf Bundesverkehrswegepläne sind meist nach dem Jahr benannt, in dem sie beschlossen wurden. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde während der Erarbeitung umbenannt und trägt das letzte Jahr seiner Laufzeit im Namen.
- Bundesverkehrswegeplan 1973
- Bundesverkehrswegeplan 1980 (beschlossen 1979)
- Bundesverkehrswegeplan 1985
- Bundesverkehrswegeplan 1992
- Bundesverkehrswegeplan 2003
- Bundesverkehrswegeplan 2030 (ursprünglich: Bundesverkehrswegeplan 2015, beschlossen 2016)
Ausblick
Laut ihrem im November 2021 vorgelegten Koalitionsvertrag plant die rot-grün-gelben Bundesregierung „auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg“ zu bringen.[15]
Einzelnachweise
- Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom 8. März 2016 (BAnz AT 14.03.2016 B4)
- Götz Hausding: Bundestag billigt drei Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan. In: Deutscher Bundestag. (bundestag.de [abgerufen am 13. Januar 2017]).
- BUNDESRAT Stenografischer Bericht 952. Sitzung. 16. Dezember 2016, abgerufen am 13. Januar 2017.
- BGBl. 2016 I S. 3221, BGBl. 2016 I S. 3224, BGBl. 2016 I S. 3354
- Kabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan 2030. In: Pressemitteilung 129/2016. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, archiviert vom Original am 3. August 2016; abgerufen am 3. August 2016.
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Bundesverkehrswegeplan 2030 – modernisieren, vernetzen, beschleunigen. Pressemitteilung Nummer 035/2016. Online auf www.bmvi.de, abgerufen am 16. März 2016.
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 4 C 5/95 - (Bundesautobahn A 60) (Memento vom 22. November 2006 im Internet Archive)
- https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplan-2030-erarbeitung.html BMVI - Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans
- Peter Koch: Neubaustrecken und Ausbaustrecken der DB. In: Deine Bahn, Heft 7/1982, S. 385–388.
- Leber verteidigt seine Verkehrsreform. In: Die Bundesbahn, ISSN 0007-5876, 20/1967, S. 766–771.
- Auszug aus einer Informationsvorlage des BMVBS zur historischen Entwicklung der Verkehrswegeplanung in Deutschland. Bonn 2009
- BGBl. 2004 I S. 2322
- BGBl. 2004 I S. 2574
- Petition: Verkehrswesen – Kritische Prüfung aller Straßenbauprojekte des Bundes vom 13. Oktober 2011, abgerufen am 15. Februar 2012
- Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit, und Nachhaltigkeit. (PDF) Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP). SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, November 2021, S. 49, abgerufen am 22. Januar 2022.