Bundesschatzanweisung
Bundesschatzanweisungen („Schätze“) sind Bundeswertpapiere und damit Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeines
Da sie nur zu bestimmten Zeitpunkten emittiert (begeben) werden, zählen sie zu den Einmalemissionen. Sie sind mit einem festen Nominalzins (Kupon) ausgestattet, der jährlich gezahlt wird. Mit zwei Jahren besitzen sie unter den börsennotierten Anleihen des Bundes die kürzeste Laufzeit.[1]
Bedeutung
Bundesschatzanweisungen dienen der kurz- bis mittelfristigen Liquiditätsversorgung des Bundes. Für den Bund sind sie ein wichtiges Finanzierungsinstrument, denn ihr Anteil am gesamten Emissionsvolumen des Bundes wird 2017 fast 30 % ausmachen und damit die jeweiligen Anteile der übrigen Bundeswertpapiere übertreffen.[2]
Technisch werden Bundesschatzanweisungen durch Eintragung in das Bundesschuldbuch als Wertrechte handelbar, wobei der Anleger gemäß § 6 Abs. 1 DepG einen Miteigentumsanteil am Wertpapiersammelbestand erhält.
Wie alle Bundeswertpapiere zählen Bundesobligationen zu den mündelsicheren Wertpapieren.
Mit ihrer Laufzeit von 2 Jahren sind sie für professionelle Investoren ideal zur Erfüllung von Börsentermingeschäften, der Belieferung des so genannten Schatz-Future an der Eurex geeignet.
Emissionsverfahren und Handel
Die Ausgabe neuer Bundesschatzanweisungen (Neuemission) erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH mit technischer Unterstützung der Deutschen Bundesbank in der Regel im vierteljährlichen Rhythmus (im Jahr 2015 bspw. Februar, Mai, August, November) ausschließlich im sogenannten Tenderverfahren. Dabei sind nur Kreditinstitute, die der sogenannten Bietergruppe Bundesemissionen angehören, berechtigt, diese Wertpapiere direkt in der Auktion zu erwerben. Andere Kreditinstitute und Nichtbanken können Mitglieder der Bietergruppe mit der Abgabe von Geboten beauftragen oder Bundesschatzanweisungen nach ihrer Emission an der Börse erwerben.[3]
Die Volumina (Ausgabemengen) der einzelnen Auktionen für Bundesschatzanweisungen liegen seit einigen Jahren bei 4 bis 5 Milliarden Euro. Einer Neuemission folgen in den darauffolgenden beiden Monaten so genannte Aufstockungen desselben Papiers (derselben WKN bzw. ISIN) in ähnlicher Höhe, so dass eine Bundesschatzanweisung letztlich ein Volumen von bis zu 15 Milliarden Euro erreichen kann.[4][5]
Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen, den sogenannten Sekundärmarkt, eingeführt. Sie können dort von jedermann erworben werden und zählen zu den liquidesten Anleihen, die der Bund emittiert.[6] Im Jahr 2014 umfasste ihr durchschnittlich ausstehendes Volumen 107 Milliarden Euro.
Weblinks
- Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH mit Informationen zu Bundeswertpapieren, abgerufen am 1. April 2015.
- täglich aktuelle Kurse und Rendite der Bundesschatzanweisungen (PDF oder XLS; in den Dokumenten „BSA“ genannt), Internetseite der Bundesbank, abgerufen am 1. April 2015.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Erklärung von Bundesschatzanweisungen, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 1. April 2015.
- Bundesschatzanweisungen ("Schätze"). Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, abgerufen am 20. Juli 2017.
- Tenderverfahren des Bundes, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 1. April 2015.
- Emissionskalender des Bundes, Internetseite der Finanzagentur, abgerufen am 1. April 2015.
- Emissionskalender des Bundes (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive), Auktionsübersicht als PDF (25,3 kB), abgerufen am 1. April 2015.
- Bundesschatzanweisungen im FORUM: Bundeswertpapiere – August 2010, Anlegermagazin der Finanzagentur (243 kB), abgerufen am 7. April 2015.