Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft
Das österreichische Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und wurde 2005 aus dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (heute: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) ausgegliedert.[2][3] Das BFW wurde 1874 von Kaiser Franz Josef als k. k. Forstliche Versuchsleitung ins Leben gerufen.[4]
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Staatliche Ebene | Bundesebene | ||
Stellung | Nachgeordnete Dienststelle | ||
Rechtsform | Anstalt öffentlichen Rechts | ||
Aufsicht | Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus | ||
Gründung | 1874 (als AöR 2005) | ||
Hauptsitz | Wien 13 (1131), Seckendorff-Gudent-Weg 8 | ||
Leitung | Gerhard Mannsberger (Eigentümervertreter), Johannes Schima (Vors. Wirtschaftsrat), Peter Mayer (Leiter) | ||
Mitarbeiter | 288 (2012)[1] | ||
Umsatz | 21 Mio. Euro | ||
Website | bfw.ac.at |
Forschungsbereiche sind:[5]
- die nachhaltige multifunktionale Nutzung, Gestaltung und der Schutz von Waldökosystemen und Trinkwassereinzugsgebieten
- die langfristigen Ökosystemveränderungen und die Erhaltung sowie Förderung der biologischen Vielfalt
- der Schutz vor Naturgefahren und der Umgang mit Georisken
Es besteht aus sechs Fachinstituten, zwei forstlichen Ausbildungsstätten[6] (FAST Traunkirchen,[7] bei Gmunden in Oberösterreich und FAST Ossiach[8] in Ossiach in Kärnten), einer Bibliotheks- und Dokumentationsstelle sowie mehreren internen Servicestellen. Insgesamt hat das BFW derzeit 280 Mitarbeitende.[1]
Der Hauptsitz befindet sich in Schönbrunn in Wien, daneben gibt es noch einen Standort in Innsbruck in Tirol, einen Versuchsgarten bei Tulln sowie einen Lehr- und Versuchsforst in Kärnten.
Von 2005 bis 2015 fungierte Hubert Dürrstein als Vorsitzender des Wirtschaftsrates des BFW.[9]
Weblinks
Einzelnachweise
- Organisation, bfw.ac.at; und Organigramm
- Bundesgesetz, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für Wald eingerichtet wird - BFW-Gesetz - BFWG. StF: BGBl. I Nr. 83/2004 (ris.bka)
- Chronik des BFW
- Chronik des BFW
- § 130 ForstG (ris.bka); auch § 4 ff BFW-Gesetz
- im Sinne des § 129 des Forstgesetzes 1975; Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 17. November 1987 über die Forstfachschule und die Forstlichen Ausbildungsstätten StF: BGBl. Nr. 665/1987, II. Abachnitt Forstliche Ausbildungsstätten §§ 6 ff
- Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen - Gmunden (Memento vom 11. Dezember 2012 im Internet Archive)
- Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach (Memento vom 26. September 2010 im Internet Archive)
- BOKU: Hubert Dürrstein. Abgerufen am 16. August 2017.