Brandschatzung

Brandschatzung ist die Zwangserhebung von Geld- oder Naturalabgaben (= Schatzung) im feindlichen Lande unter Androhung des Niederbrennens oder der Plünderung der betroffenen Stadt oder Landschaft. Zuständig war der Brandmeister.

Branntmayſter (Brandmeister), Nikolaus Meldemann

Geschichte

Brandschatzung als Kriegsmittel war lange Zeit üblich, namentlich in den Kriegen des Mittelalters und der frühen Neuzeit (z. B. im Dreißigjährigen Krieg). Erst nach dem Siebenjährigen Krieg und besonders nach der Französischen Revolution kam es nach und nach dahin, dass die eigentliche Brandschatzung aufhörte und dass Geld- und Naturalienerhebungen nur durch Kontribution und Requisition vorgenommen werden durften.[1] Heute ist sie völkerrechtlich geächtet.

Die Brandschatzung ist nicht mit der Brandstiftung zu verwechseln, der Begriff wird jedoch inzwischen häufig fälschlich in diesem Sinne verwendet.[2]

Literatur

Wiktionary: Brandschatzung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Brandschatzung. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 3, Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905, S. 322.
  2. Duden: Deutsches Universalwörterbuch, 9. Auflage, Dudenverlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-411-91287-2, S. 352
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