Bilaterales Geschäft
Die Bilateralen Geschäfte gehören zu den Offenmarktgeschäften. Ein Bilaterales Geschäft kommt nur zwischen ausgewählten Geschäftsbanken und der EZB zustande, das heißt, die EZB bietet bestimmten Kreditinstituten ein Geschäft an (z. B. mit Wertpapieren), diese können das Angebot annehmen, müssen es aber nicht. Das übliche Tenderverfahren, bei dem Wertpapiere bei der Erstplatzierung am Finanzmarkt vom Meistbietenden erworben werden, findet hier keine Berücksichtigung. Das Geschäft wird zwischen der Notenbank und dem Geschäftspartner direkt abgewickelt. Anwendung findet dieses Verfahren beispielsweise bei Feinsteuerungsoperationen.
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