Bernische Lehrerversicherungskasse

Die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Pensionskasse mit Sitz in Ostermundigen. Sie gewährleistet die berufliche Alters-. Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge für die Berner Lehrerschaft. Aktuell sind 18'251 aktive Lehrkräfte von Kindergärten, Volks- und kantonalen Schulen sowie 9'104 Rentnerinnen und Rentner versichert. Per 31. Dezember 2020 belief sich das Anlagevermögen auf CHF 8.7 Milliarden und der Deckungsgrad lag bei 97,2 %.

Bernische Lehrerversicherungskasse
Rechtsform öffentlich-rechtliche Körperschaft
Gründung 1818 / 1904
Sitz Ostermundigen BE Schweiz Schweiz
Leitung Thomas Keller
(Geschäftsführer)
Hansjürg Schwander
(Verwaltungskommissions-Präsident)
Mitarbeiterzahl 22
Branche Pensionskassen
Website www.blvk.ch

Geschichte

Die Geschichte geht auf die 1818 als freiwillige Not- und Hilfskasse gegründete Schulmeisterkasse des Kantons Bern zurück. Diese hatte zum Zweck, die damalige prekäre soziale Lage der Lehrerschaft, die im Alter oft mit Armut verbunden war, zu mildern. Die private Kasse vermochte trotz Ausbau zur Invaliden-, Witwen- und Waisenkasse im Verlaufe des 19. Jahrhunderts keine Besserung herbeibringen. Dies führte Ende 1903 zur Verabschiedung des Dekrets betreffend staatlicher Unterstützung durch den Grossen Rat, das Mitte 1904 die Übertragung der Geschäfte an die Bernische Lehrerversicherungskasse und der Lehrerschaft eine sichere Alters- und Hinterbliebenenversicherung ermöglichte.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, die dazugehörigen Verordnungen sowie das Gesetz über die Bernische Lehrerversicherungskasse'. Zu den Rechtsgrundlagen zählt zudem das Vorsorgereglement der Bernischen Lehrerversicherungskasse.

Organisation

Oberstes strategisches Führungsorgan der Bernischen Lehrerversicherungskasse ist die Verwaltungskommission. Diese setzt sich paritätisch aus vier Arbeitgebervertretern sowie aus vier Arbeitnehmervertretern zusammen und wird jeweils auf vier Jahre gewählt. Das operative Tagesgeschäft wird vom geschäftsführenden Direktor geleitet.

Einzelnachweise

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