Beamtenversorgungskasse der Kommunalen Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck
Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck KVK BeamtenVersorgungsKasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel, die als Versorgungskasse im Rahmen der Beamtenversorgung tätig ist.
KVK BeamtenVersorgungsKasse | |
---|---|
Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1903 |
Sitz | Kassel |
Leitung | Direktor Johannes Petek |
Website |
Geschichte
Am 1. April 1904 nahmen die 1903 gegründeten Rechtsvorgänger der Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck die "Ruhegehaltskasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel" und die "Witwen- und Waisenkasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel" ihre Tätigkeit auf. Mit Wirkung vom 1. April 1956 wurde die Witwen- und Waisenkasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel aufgelöst. Die Ruhegehaltskasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel führte von diesem Zeitpunkt an die Bezeichnung "Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck".
Aufbau und Organisation der KVK BeamtenVersorgungsKasse
Die KVK BeamtenversorgungsKasse bildet zusammen mit der
den Unternehmensverbund KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck.
Die KVK BeamtenVersorgungsKasse ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA).[1]
Mitglieder
Mitglieder der KVK BeamtenVersorgungskasse sind
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind und auf die eine juristische Person des öffentlichen Rechts Einfluss ausübt oder die öffentliche Aufgaben erfüllen.
Aufgaben
Die KVK BeamtenVersorgungsKasse übernimmt für ihre Mitglieder und deren Bediensteten folgende Aufgaben:
- Ausgleich der Versorgungslasten ihrer Mitglieder, die durch die Versorgung der Beamten und deren Hinterbliebenen entstehen
- Feststellung der Versorgungsleistungen und Zahlung an die Versorgungsberechtigten
- Beratung der Mitglieder und der Beamten in versorgungsrechtlichen Fragen
- Information der Mitglieder über die Entwicklung ihrer künftigen Versorgungsverpflichtungen und über Möglichkeiten zur finanziellen Vorsorge
- Verwaltung der gesetzlichen Versorgungsrücklage
- Zahlung des Ehrensolds an ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister und Kassenverwalter sowie an deren Hinterbliebene
- Bearbeitung der Beihilfen bei Krankheit, Pflege und Geburt
Serviceleistungen
- Lohnsachbearbeitung (Berechnung und Auszahlung von Besoldung und Entgelten)
- Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes als Landesfamilienkasse.
Rechtsaufsicht
Die KVK BeamtenVersorgungsKasse steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport.