Bayerischer Präsentiermarsch
Der Bayerische Präsentiermarsch (Armeemarsch I, 11 (Armeemarsch I, 102)) wurde um 1820 von dem Komponisten Wilhelm Legrand[1] als Fahnentruppmarsch geschaffen, d. h. das Stück sollte das feierliche Bewegen einer Truppenfahne bei einem militärischen Zeremoniell umrahmen. Der Marsch ist daher auch als „Fahnentruppmarsch 1822/23“ bekannt geworden, weil er im Anhang der Königlich Bayerischen Dienstvorschrift „Waffenübungen für die Königlich Bayerische Infanterie“ (München 1822/23) veröffentlicht wurde.
Auf dem Gebiet des ehemaligen Königreichs Bayern, also im Freistaat Bayern und in der linksrheinischen Pfalz, wird er heute beim Abschreiten einer Ehrenformation der Bundeswehr gespielt und nimmt damit eine Sonderstellung innerhalb Deutschlands ein, da in der Mehrheit der Bundesländern bei derartigen Anlässen der Präsentiermarsch des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm III. gespielt wird. Diese Abweichung ist offiziell in den Dienstvorschriften der Bundeswehr festgelegt.[2] Historische Grundlage dieser Ausnahme ist die militärische Souveränität Bayerns in Friedenszeiten, die dem Land bei der Reichsgründung 1871 zugestanden wurde.
Einzelnachweise
- Hanns-Helmut Schnebel: Lexikon zur Militärmusik im Königreich Bayern : 1806 - 1918. Hammelburg 1998 (online beim Bayerischen Musiker-Lexikon Online).
- ZDv 10/8 - Militärische Formen und Feiern (Nachfolger: Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“)