Bahnmeister
Bahnmeister, auch Bahnaufseher oder Oberbahnwärter (Abk.: Bm),[1] ist eine ehemalige Funktionsbezeichnung im Eisenbahnbetrieb für einen technischen Eisenbahnbediensteten, der innerhalb eines Streckenbereichs (einer Bahnmeisterei) für die betriebssichere Unterhaltung der Eisenbahnanlagen (Oberbau) verantwortlich ist. Ihm obliegt in seinem Arbeitsbereich die Umsetzung der Arbeitsaufträge der Streckeningenieure, die Beaufsichtigung von Bahnarbeitern und die Aufsicht des Streckenwärterdienstes.
Bei der DB Netz AG in Deutschland heißt die Funktion des Bahnmeisters heute Bezirksleiter Fahrbahn.[2]
Die Diensträume und eine allfällige Dienstunterkunft eines Bahnmeisters werden auch als Bahnmeisterei oder Bahnmeisterhaus bezeichnet.[3] Bei der Deutschen Reichsbahn waren die Bahnmeistereien örtliche Dienststellen, von deren Belegschaften kleinere Instandhaltungsarbeiten selbst ausgeführt wurden.[4] Seit 1994 erfolgte eine Zusammenfassung mit den Gewerken Stellwerks- und Elektrotechnik zu Netzbezirken.[5]
Einzelnachweise
- Günther Böhm, Eberhard Lorenz, Hartmut Renner: Jugendlexikon Eisenbahn; transpress VEB, Berlin 1986. ISBN 3-344-00055-1
- Zum Beispiel: Stellenausschreibung: Bauingenieur als Bezirksleiter Fahrbahn. (PDF; 238 kB) Abgerufen am 16. Juni 2021.
- Bahnmeisterhaus. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 1: Abdeckung–Baueinstellung. Urban & Schwarzenberg, Berlin/Wien 1912, S. 420.
- Zum Beispiel: Vom Reichsbahner zum Vorzeigeunternehmer. In: Bezirks-Journal.de, 5. Februar 2020, abgerufen am 16. Juni 2021.
- Zum Beispiel: Bayerischer Landtag, Drucksache 18/11242. (PDF; 511 kB) Abgerufen am 16. Juni 2021.
Literatur
- Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon 1911: Bahnmeister
- Röll: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens: Bahnmeister