Böhmische Landesämter
Die Landesämter im Königreich Böhmen gingen aus den Hofämtern der Krone hervor. Ursprünglich besetzten die Könige diese Ämter nach eigenem Belieben, und die Inhaber hatten dem Monarchen bei der Besorgung seines Haushalts, der Verwaltung der königlichen Güter und der Regierung des Landes zu dienen.
Als die Macht des Königtums infolge der hussitischen Revolution verfiel, wandelte sich der Charakter dieser Ämter, sie wurden zu Landesämtern, die der König nur mehr unter Berücksichtigung der Wünsche der Landstände besetzen konnte. Die ständischen Amtsträger agierten zunehmend unabhängiger vom Landesherren, und die Landesämter wurden zu wichtigen Machtinstrumenten des böhmischen Adels. Die einzelnen Ämter werden in der so genannten Vladislavschen Landesordnung von 1500 benannt. Dort ist auch verzeichnet, welcher der beiden adeligen Stände Anspruch auf die Besetzung hatte.
Folgende Landesämter existierten im 15. und 16. Jahrhundert:
Landesamt | Hauptaufgabe | Besetzung |
---|---|---|
Oberstburggraf | Verwaltung des Hradschin | Mitglied des Herrenstands |
Burggraf | Hauptmann auf der Burg Karlštejn | Mitglied des Ritterstands |
Oberstkanzler | Leitung der Hofkanzlei | Mitglied des Herrenstands |
Vizekanzler | Stellvertreter d. Oberstkanzlers | Herren- oder Ritterstand |
Oberstlandkämmerer | Verwaltung des Kammerguts | Mitglied des Herrenstands |
Unterkämmerer | Steuerwesen | Mitglied des Ritterstands |
Oberstlandhofmeister | Verwaltung des königl. Haushalts | Mitglied des Herrenstands |
Oberstlandrichter | Vorsitz beim Landrecht | Mitglied des Herrenstands |
Unterlandrichter | Stellvertreter des Oberstlandrichters | Mitglied des Ritterstands |
Oberstlandschreiber | Vorsteher der Kanzlei des Landrechts | Mitglied des Ritterstands |
Oberstmarschall | ||
Oberlandeshauptmann | Statthalter des böhmischen Königs in Schlesien (bis 1741) | Mitglied des Fürstenstandes |
Wie es für das Mittelalter typisch war, gab es keine klaren Aufgabenbeschreibungen und Kompetenzabgrenzungen zwischen den Landesämtern. Es hing von den jeweiligen Amtsinhabern und der politischen Situation ab, wie weit die Macht der einzelnen Amtsträger reichte. So hatte Anfang des 16. Jahrhunderts der Oberstburggraf Zdeniek Lev von Rosental, eindeutig die führende Position, während in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts der Oberstkanzler das größte Gewicht hatte.
Die Inhaber der böhmischen Landesämter waren keine Behördenchefs oder Minister im modernen Sinne. Das für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personal mussten sie zum Teil selbst anstellen und besolden. Nur die Hofkanzlei verfügte über festes Personal und war wie eine Behörde organisiert. Ebenso wenig bildeten die böhmischen Landesoffiziere, wie man die ständischen Amtsträger auch nannte, ein kollegiales Regierungsorgan. Vielmehr agierten sie ziemlich unabhängig voneinander.
In der Auseinandersetzung mit den Ständen führte König Ferdinand I. zusätzlich rein königliche Ämter bzw. Behörden ein, auf die nur er selbst Zugriff hatte. Es waren dies seit 1527 die Böhmische Kammer mit einem Kammerpräsidenten an der Spitze und seit 1547 der Statthalter, der den König in Abwesenheit zu vertreten hatte.
Auch nach der Niederlage des böhmischen Ständeaufstands im Jahr 1620 blieben die Landesämter weiter bestehen. Nur wurden sie jetzt vom König nach Gutdünken mit seinen Parteigängern besetzt. Erst die Staatsreformen im 18. Jahrhundert unter Kaiserin Maria Theresia ersetzte die Landesämter durch moderne Behörden.
Literatur
- Otto Peterka: Rechtsgeschichte der böhmischen Länder in ihren Grundzügen dargestellt. 2 Bde. Reichenberg 1928–33.