Autonome orthodoxe Kirchen
Autonome orthodoxe Kirchen sind orthodoxe Kirchen, die formal einer anderen autokephalen Kirche unterstehen. Sie sind juristisch und organisatorisch weitgehend selbstständig.
Kirchenrechtliche Bestimmungen
Die autonome Kirche verwaltet sich selbst. Höchstes Entscheidungsgremium ist die Regionalsynode. Das Oberhaupt der autonomen Kirche wird von dieser Synode gewählt, allerdings mit Zustimmung des Oberhauptes der übergeordneten Kirche.
Die autonome Kirche unterliegt den Beschlüssen und kirchenrechtlichen Bestimmungen der übergeordneten Kirche. Ihr Oberhaupt unterliegt der kirchlichen Gerichtsbarkeit der übergeordneten Kirche.
Das Oberhaupt der übergeordneten Kirche wird in allen Kirchengebäuden als Oberhaupt der autonomen Kirche genannt, vor dem Oberhaupt der autonomen Kirche.
Das Chrisam für religiöse Salbungen kommt vom Oberhaupt der übergeordneten Kirche.[1]
Autonome Kirchen
Der Status einer autonomen Kirche wird offiziell von der übergeordneten Kirche verliehen. Sechs Kirchen gelten als autonom (Stand 2007).
- Estnische Apostolische Orthodoxe Kirche im Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel
- Orthodoxe Kirche Finnlands im Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel
- Orthodoxe Kirche vom Berg Sinai im Patriarchat von Jerusalem
- Chinesische Orthodoxe Kirche im Patriarchat von Moskau
- Orthodoxe Kirche in Japan im Patriarchat von Moskau
- Erzbistum Ohrid im Patriarchat von Serbien
Selbstverwaltete Kirchen
Weiteren Kirchen verleiht das Patriarchat von Moskau den Status einer selbstverwalteten Kirche.[2] Diese sind weniger unabhängig. Sie werden oft fälschlicherweise auch als autonome Kirchen bezeichnet.
- Estnische Orthodoxe Kirche
- Lettisch-Orthodoxe Kirche
- Moldauisch-Orthodoxe Kirche
- Ukrainisch-Orthodoxe Kirche (Moskauer Patriarchat) (selbstverwaltete Kirche mit den Rechten einer weitgehenden Autonomie)
- Russische Orthodoxe Kirche im Ausland
Geschichte
Autonome Kirchen waren meist Kirchen, die sich einer autokephalen Kirche in einem anderen Staat oder Herrschaftsbereich anschlossen oder die in Gebieten lagen, die sich unabhängig von einem übergeordneten Staat gemacht hatten.
Die Metropolie von Kiew in der Kiewer Rus seit dem 11. Jahrhundert galt als autonome Kirche innerhalb des Patriarchats von Konstantinopel, da sie außerhalb des Byzantinischen Reichs lag. Ebenso die Metropolie von Moskau, die erst 1589 ein eigenständiges Patriarchat wurde.
Die Serbisch-Orthodoxe Kirche war nach der politischen Unabhängigkeit Serbiens vom Osmanischen Reich im 19. Jahrhundert zunächst autonom, ehe sie zum Patriarchat erhoben wurde. In den deutsch besetzten Gebieten der Ukraine entstand 1941 eine Ukrainische Autonome Orthodoxe Kirche, die sich dem Patriarchat von Moskau unterstellte, da sie nicht als autokephal von anderen orthodoxen Kirchen anerkannt wurde.
In den Nachfolgestaaten der Sowjetunion gewährte das Patriarchat von Moskau den jeweiligen orthodoxen Kirchen nur den Status einer selbstverwalteten Kirche.
Literatur
- Цыпин В.А.: Автономная церковь. In: Православная энциклопедия. Bd. 1. Москва: Церковно-научный центр «Православная энциклопедия», 2000. ISBN 5-89572-006-4. S. 203–204 (online)
Anmerkungen
- Автономная церковь (Autonome Kirche) Abteilung für äußere kirchliche Beziehungen der Russisch-Orthodoxen Kirche, Offizielle kirchenrechtliche Bestimmungen nach der Synode 2016 (russisch)
- Russische Orthodoxe Kirche Ökumenischer Rat der Kirchen, 2009