August von Grolman
Johann August von Grolman (* 5. April 1805 in Gießen; † 9. Mai 1848 ebenda) war ein deutscher Kirchenrechtler.
Leben
August von Grolman, Sohn des späteren hessischen Ministers und Ministerpräsidenten Karl Ludwig Wilhelm von Grolman und Neffe des Gerichtspräsidenten Franz Joseph von Arens,[1] begann an der Hessischen Ludwigs-Universität Rechtswissenschaft zu studieren. Er gehörte zu den ersten Mitgliedern des Corps Starkenburgia und war auch im Corps Hassia Gießen aktiv.[2] Als Inaktiver wechselte er an die Georg-August-Universität Göttingen, die ihn mit einer Dissertation zum Eherecht zum Dr. iur. utr. promovierte. Anschließend habilitierte er sich in Göttingen. 1828 wurde er 23-jährig zum a.o. Professor an die Universität Gießen berufen. Wissenschaftlich arbeitete er auf dem Gebiet des Kirchenrechts. Er starb zur Zeit der Deutschen Revolution 1848/49 im Alter von 43 Jahren.
Schriften
- Nonnullae de statutaria conjugum portione observationes, 1827. (Dissertation, Digitalisat)
- Grundriß zu Vorlesungen über das katholische und protestantische Kirchenrecht, 1828.
- Grundsätze des allgemeinen katholischen und protestantischen Kirchenrechts, 1832. (Digitalisat)
Literatur
- Albert Teichmann: Grolman, Joh. Aug. von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 9, Duncker & Humblot, Leipzig 1879, S. 713.