Arbeitsgericht Neunkirchen
Das Arbeitsgericht Neunkirchen war ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Zusammen mit den beiden anderen saarländischen Arbeitsgerichten Saarbrücken und Saarlouis wurde es zum 1. April 2018 aufgehoben.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in Neunkirchen in der Lindenallee 13.
Das Arbeitsgericht Neunkirchen war örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Landkreis St. Wendel, dem Landkreis Neunkirchen und dem Saarpfalz-Kreis zuständig. Durch die Aufhebung des Gerichts ging dieser Gerichtsbezirk in den des Arbeitsgerichts Saarland über, welches seitdem für das gesamte Bundesland zuständig ist.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Neunkirchen waren das Landesarbeitsgericht Saarland und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
- Internetpräsenz des Arbeitsgerichts Neunkirchen. Archiviert vom Original am 14. September 2015; abgerufen am 13. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neunkirchen. Abgerufen am 13. September 2018.
Einzelnachweise
- § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975, ABl. 1975, S. 1230.