Arbeitsgericht Flensburg
Das Arbeitsgericht Flensburg ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bezirk des in Kiel angesiedelten Landesarbeitsgerichtes (LAG) Schleswig-Holstein.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
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Sitz des Gerichts ist die Stadt Flensburg.[1] Es besteht eine Nebenstelle im Gebäude des Amtsgerichtes Husum. Diese Nebenstelle in Husum trat an die Stelle des aufgehobenen Arbeitsgerichts Husum.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Flensburg sowie die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland.[2] Er ist ungefähr 4210 km2 groß. In ihm leben etwa 451.000 Einwohner.[3]
Gebäude
Das Arbeitsgericht Flensburg ist im Gebäude Südergraben 55, 24937 Flensburg untergebracht. Es verfügt über eine Nebenstelle in Husum. Die Sitzungen der Nebenstelle finden dort im Gebäude des Amtsgerichtes Husum, Theodor-Storm-Straße 5, 25813 Husum, statt.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Flensburg unmittelbar übergeordnet ist als zuständiges Landesarbeitsgericht (LAG) das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Diesem übergeordnet ist des Bundesarbeitsgericht (BAG).
Weblinks
- Internetpräsenz des Arbeitsgerichts Flensburg. Abgerufen am 28. Februar 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Flensburg. Abgerufen am 28. Februar 2018.
Einzelnachweise
- § 53 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
- § 53 Abs. 2 Nr. 2 LJG.
- Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2018.