Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. wurde 1953 als Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle NRW mit Sitz in Köln gegründet. Seit 1992 betreibt die Arbeitsgemeinschaft auch das Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte (IDZ). Ähnliche Gemeinschaften bestehen auch in anderen Bundesländern.
Die Arbeitsgemeinschaft wird aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW über den Kinder- und Jugendförderplan NRW gefördert. Die Mitglieder sind die zentralen Verbände der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe, pädagogische Berufsvereinigungen sowie Eltern- und Familienverbände.
Aufgaben
Die Hauptaufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung des gesetzlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in NRW.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind
- die Delinquenz-, Gewalt- und Suchtprävention und die Prävention gegen sexuelle Gewalt
- die Jugendkriminalität bzw. der Jugendmedienschutz
- die Aufklärung über das Jugendschutzgesetz
- das Betreiben des angesiedelten Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte (IDZ)
- das Erstellen von Expertisen und Stellungnahmen für Politik und Verwaltung
Darüber hinaus unterhält die Arbeitsgemeinschaft einen Info-Dienst. Das AJS-Forum erscheint seit 32 Jahren vierteljährlich.
Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte
Das Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte (IDZ) wurde 1984 als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen gegründet. 1992 erfolgte die Angliederung des IDZ an die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW e.V. mit Sitz in Köln.
Das aus Mitteln des Landesministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration geförderte Informations- und Dokumentationszentrum untersteht keiner weltanschaulichen oder religiösen Einrichtung. Es berät und informiert.
Aufgaben des IDZ
Das IDZ hat unter anderem die Aufgabe, Informationen über Sekten, Psychokulte, Esoterik, Satanismus und Okkultismus zu sammeln und auszuwerten. Die gesammelten Informationen stellt IDZ allen Anfragenden zu Verfügung. Darüber hinaus gibt das IDZ Broschüren und Informationsmaterialien heraus, führt Veranstaltungen für Multiplikatoren durch und vermittelt Ansprechpartner für Betroffene.
Modellprojekt des IDZ
Das IDZ war in den Jahren 2000–2003 an einem Modellprojekt[1] des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beteiligt mit dem Ziel, Mitarbeiter von psychosozialen Beratungsstellen für Beratungsaufgaben zur Prävention im Bereich der "so genannten Sekten und Psychogruppen" zu qualifizieren.[2]
Vorstand
Der Vorstand des Arbeitsgemeinschaft besteht aus neun Mitgliedern. Vorsitzender ist Jürgen Jentsch. Weitere Mitglieder sind Karla Etschenberg, Joachim Faulde, Wilfried Ferchhoff, Wilhelm Müller, Michael Schöttle, Gabriele Surek und Ulrike Werthmanns-Reppekus. Ferner ist jeweils ein Vertreter des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung NRW kooptiertes Mitglied im Vorstand.
Jugendschutz in NRW
Im Jahre 2003 beauftragte der Landtag NRW in der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz[3] die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz mit der Evaluation des Jugendschutzgesetz und des Jugendmedienschutzstaatsvertrag. 2007 wurden die von der AJS erstellten Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz für die Umsetzung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Memento vom 21. Mai 2007 im Internet Archive)
- BMFSFJ Abschlussbericht (PDF) (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- § 3 Jugendschutzzuständigkeitsverordnung NRW(JuSchGZVO) (Memento vom 22. August 2007 im Internet Archive)
- Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz in NRW (Memento vom 22. August 2007 im Internet Archive)