Aprather Mühle
Die Aprather Mühle in Wülfrath, Kreis Mettmann, war eine Bannmühle. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Es ist unter der Nummer 17 in die Baudenkmalliste von Wülfrath eingetragen.
Die Mühle, die zum Schloss Aprath gehörte, wurde durch Herzog Wilhelm III. von Berg 1504 zur Bannmühle erklärt. Die Bauern mussten hier ihr Getreide mahlen lassen und waren somit „gebannt“. Nach anderer Quelle[1] wurde sie 1581 erstmals erwähnt.
Im 19. Jahrhundert brannte das Gebäude ab und wurde später wieder aufgebaut. Erhebliche Zerstörungen gab es im Zweiten Weltkrieg. Der derzeitige Besitzer ließ das Gebäude restaurieren.
Der nördlich vorgelagerte Mühlenteich, der vom Brucher Bach, einem Nebengewässer der Düssel, gespeist wird, hat eine etwa 1,3 Hektar große Wasseroberfläche.[2] Er ist Bestandteil des Naturschutzgebiets Aprather Mühlenteich, das weitere Bereiche, vor allem entlang der Düssel, umfasst und insgesamt rund 9 Hektar groß ist.[3]
Literatur
- Paul Reising: Der Eulenkopfweg : d. Geschichte d. Steine, Pflanzen, Tiere u. Menschen am Nordwestrand d. Stadt Wuppertal Hammer, Wuppertal 1985, ISBN 3-87294-282-4
Weblinks
Einzelnachweise
- Aprather Mühle in Wülfrath: 2010 soll sich das Mühlrad wieder drehen Westdeutsche Zeitung (online) vom 14. September 2009
- Topographisches Informationsmanagement, Bezirksregierung Köln, Abteilung GEObasis NRW (Hinweise),
- Naturschutzgebiet „Aprather Mühle“ (ME-027) im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen