André Castella
André Castella (* 18. November 1805 in Freiburg; † 6. November 1873 ebenda) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg.
Leben
Castella war katholisch und von Freiburg und Greyerz. Er war der Enkel des Anwalts Jean-Nicolas-André Castella (1739–1807), eines der Anführer im Chenaux-Handel 1781. Seine Eltern waren François-Joseph Castella, Anwalt und Grundbesitzer, und Thérèse geb. Zbinden, von Rechthalten. Sein Sohn, Félix Castella (1836–1901), wurde 1858 Arzt und praktizierte im Bürgerspital in Freiburg; 1864 war er Mitgründer der Kunstdüngerfabrik Freiburg.
Castella besuchte die Schule bei Pater Girard und studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Bonn und Berlin. Von 1831 bis 1847 und von 1857 bis 1873 war er als Anwalt tätig. 1831 wurde er Anwalt für den deutschsprachigen Teil des Bezirks Freiburg. Im Militär bekleidete er zuletzt den Rang eines kantonalen Obersts. Castella war Mitarbeiter des liberalen Journal du Canton de Fribourg, entwickelte sich jedoch vom Liberalismus zum Radikalismus. Von 1833 bis 1847 war er Gemeinderat der Stadt Freiburg, von 1840 bis 1862 radikaler Grossrat. Er war Präsident der Freiburger Sektion des Schweizerischen Nationalvereins. Als Mitglied der provisorischen Regierung vom November 1847 leitete er die Polizeidirektion. Am 8. März 1848 wurde er als fünfter Staatsrat gewählt und am 27. November 1955 mit 53 von 61 Stimmen im zweiten Regierungsrang wiedergewählt. Castella stand Julien Schaller und den extremen Radikalen nahe, die von ihren Feinden als «Schallerei» bezeichnet wurden. 1850 und 1856 präsidierte er den Staatsrat.
Castella war Polizeidirektor (1848–1850), Polizei- und Kulturdirektor (1850–1856) und Polizei- und Kriegsdirektor (1856–1857). Als solcher brachte er das Gesetz vom 21. Januar 1849 über die Polizeidirektion, das Gesetz vom 16. März 1852 über die Organisation des Gendarmeriekorps und das Dienstreglement der Gendarmerie vom 29. November 1852 durch. Im Gesundheitsbereich verantwortete er das Gesetz vom 28. Mai 1850 über die Gesundheitspolizei und das Reglement vom 26. November 1851 über die Prüfungen für Personen, welche die Heilkunst ausüben wollen. Von 1848 bis 1850 sass Castella im Ständerat.
Nach der Niederlage der Radikalen 1856 und nach seinem forcierten Rücktritt aus der Regierung im Juni 1857 war Castella erneut als Anwalt tätig und wurde 1862, als er dem Grossen Rat und der Politik den Rücken kehrt, Schreiber am Kantonsgericht. 1873 starb er im Alter von 68 Jahren.
Literatur
- Georges Andrey, John Clerc, Jean-Pierre Dorand et Nicolas Gex: Der Freiburger Staatsrat: 1848–2011. Geschichte, Organisation, Mitglieder. Editions La Sarine, Freiburg 2012, ISBN 978-2-88355-153-4.