Amtsgericht Lilienthal
Das Amtsgericht Lilienthal war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Lilienthal.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Lilienthal.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Verden untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Gebäude
Das Gebäude, welches ursprünglich zum ehemaligen Kloster gehörte, diente zu erst als Zehnt-, Kornscheune sowie als Gefängnis. Als für das Amtsgericht ein angemessenes Gebäude gesucht wurde, entschied man sich dazu das Gebäude für die Unterbringung des Amtsgerichtes umzubauen. Im Zuge allgemeiner Reformen wurde das Gebäude am 1. Januar 1972 außer Dienst gestellt und trägt seit dem den Namen "Altes Amtsgericht".
Das denkmalgeschützte, ehemalige Gerichtsgebäude in der Klosterstraße 21 wird heute für die Jugendarbeit genutzt.
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 67, online
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 135 online