Amtsgericht Hammelburg
Das Amtsgericht Hammelburg war ein von 1879 bis 1973[1] bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz im unterfränkischen Hammelburg.
Geschichte
Seit 1819 bestand ein bayerisches Landgericht älterer Ordnung. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtete man in Hammelburg ein Amtsgericht, dessen Sprengel sich aus den Gemeinden des bisherigen Landgerichtsbezirks Hammelburg zusammensetzte.[2][3] Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Schweinfurt und das Oberlandesgericht Bamberg.
Mit Wirkung zum 1. Juli 1973 wurden die Amtsgerichte Bad Kissingen, Münnerstadt, Hammelburg und Brückenau zum Amtsgericht Kissingen zusammengelegt. Forderungen, das Amtsgericht für den im Rahmen der Gemeindegebietsreform von 1972 neu geschaffenen Landkreis Bad Kissingen nach Hammelburg zu verlegen, wurden nicht umgesetzt.
Gerichtsgebäude
Das ehemalige Amtsgericht ist ein zweiflügeliger Gebäudekomplex mit zweigeschossigen, verputzten Walmdach- bzw. Halbwalmdachbauten in Formen des reduzierten Historismus von Anton Schick aus dem Jahr 1912.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25. April 1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
- Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 374 f.)
- Landgericht Hammelburg. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1301–1303.
- Denkmalliste für Hammelburg (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege