Amtsgericht Geesthacht
Das Amtsgericht Geesthacht war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein im Bezirk des Landgerichts Lübeck. Es wurde im Jahr 1957 zusammen mit dem Amtsgericht Wedel errichtet.[1] Aufgehoben wurde das Gericht im Jahr 2007.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Geesthacht.[2]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[3]
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Das Gericht wurde im Zuge der Amtsgerichtsstrukturreform zusammen mit dem Amtsgericht Kappeln zum 1. April 2007 aufgehoben.[4] Sämtliche Städte und Gemeinden gingen hierbei in den Bezirk des Amtsgerichts Schwarzenbek über.[5]
Gerichtsgebäude
Untergebracht war das Gericht in einem Gebäude unter der Anschrift Bandrieterweg 1. Es teilte sich die Räumlichkeiten mit der Verwaltung des Amtes Geesthacht-Land, welche 1994 nach Dassendorf verlegt wurde.[6] Derzeit wird das Gebäude vom Jobcenter Herzogtum Lauenburg genutzt.[7]
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Geesthacht war das Landgericht Lübeck übergeordnet.[8] Zuständiges Oberlandesgericht war das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig.
Weblinks
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Geesthacht. Abgerufen am 6. September 2018.
Einzelnachweise
- Gesetz über die Errichtung von Amtsgerichten in Wedel und Geesthacht vom 6. Juli 1957, GVOBl. 1957, S. 87.
- § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte (Gerichtsorganisationsgesetz – GOG) vom 24. Oktober 1984, GVOBl. 1984, S. 192.
- Anlage IV. lit. E. der Anlage zu § 3 GOG.
- § 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken vom 4. Oktober 2006, GVOBl. 2006, S. 216.
- § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken.
- Amt Geesthacht-Land. Archiv des Amtes Hohe-Elbgeest, 24. Juli 2006, abgerufen am 6. September 2018.
- Jobcenter Standort Geesthacht. Jobcenter Herzogtum Lauenburg, abgerufen am 6. September 2018.
- § 2 Abs. 2 Nr. 4 lit. e GOG.