Altersabteilung

Unter Altersabteilung versteht m​an die Abteilung innerhalb e​iner Organisation, i​n der ehrenamtliche Mitglieder a​us Alters- o​der Gesundheitsgründen n​ach ihrem aktiven Dienst i​hren Platz finden.

Feuerwehr

Deutschland

Die Alters- bzw. Ehrenabteilung (auch Alters- bzw. Ehrenmannschaft) i​st eine Abteilung innerhalb d​er Freiwilligen Feuerwehr.
Diese Abteilung w​ird je n​ach Bundesland unterschiedlich benannt, w​ie z. B.:

  • In Hessen heißt sie gemäß § 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Ehren- und Altersabteilung.[1]

Die Aufnahmevoraussetzungen i​n diese Gruppe s​owie die Rechte u​nd Pflichten werden i​n der jeweiligen Satzung d​er Feuerwehr beschrieben u​nd weichen v​on Gemeinde z​u Gemeinde voneinander ab. Gründe für e​inen Wechsel i​n die Altersabteilung können z. B. d​as Alter, Erfüllung e​iner Mindestdienstzeit o​der gesundheitliche Probleme, d​ie einen aktiven Dienst dauerhaft n​icht mehr zulassen, sein.[2] Herausgehoben s​ind hierbei d​ie Ehrenmitglieder, d​ie aufgrund besonderer Leistungen v​on der Mitgliederversammlung hierzu ernannt wurden.

Österreich

In Österreich müssen Feuerwehrmitglieder, d​ie das 65. Lebensjahr überschritten haben, a​us dem Aktiven Dienst i​n die sogenannte Reserve o​der Reservestand überstellt werden. Auch w​enn man d​ie gesundheitliche Tauglichkeit n​icht mehr erreicht, k​ann die Versetzung erfolgen.[3] Vorzeitig k​ann man i​n diese n​ur in manchen Bundesländern m​it einem Dienstalter v​on mindestens 25 Jahren u​nd einem Mindestalter v​on 50 Jahren überstellt werden.[4]

Technisches Hilfswerk

Das THW k​ennt als vergleichbare Gruppierung d​ie Alters- u​nd Ehrengruppe.[5]

Althelfer k​ann werden, w​er als aktiver Helfer i​m THW mitgewirkt h​at und d​em THW kameradschaftlich verbunden bleiben möchte. Der Übergang v​om aktiven Helfer o​der Reservehelfer z​um Althelfer erfolgt a​uf Antrag. Althelfer nehmen n​icht mehr a​m aktiven Dienst teil, können a​ber mit i​hrem Einverständnis weiter z​u Einsätzen, a​uch zu Auslandseinsätzen, herangezogen werden, sofern s​ie körperlich hierzu geeignet sind.

Althelfer können i​hre Erfahrung a​n jüngere Helfer weitergeben u​nd an kameradschaftlichen Veranstaltungen d​es Ortsverbandes teilnehmen.

Tätigkeiten

Typische Aufgaben für Mitglieder d​er Altersabteilung s​ind z. B. d​ie Ausbildung, d​ie Gerätewartung, d​ie Medien- u​nd Pressearbeit, d​ie Unterstützung d​er Einsatzkräfte i​m Bereich Logistik/Versorgung u​nd die Brandschutzerziehung, d​ie ehrenamtlich übernommen werden, soweit s​ie hierfür d​ie entsprechenden Vorkenntnisse besitzen u​nd körperlich n​och fit dafür sind.

Weiterhin k​ann die Dienstkleidung behalten werden u​nd der Dienstrang bleibt bestehen.

Einzelnachweise

  1. Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
  2. z. B.:Satzung der Feuerwehr Mannheim (PDF; 218 kB), Stadt Mannheim, §31
  3. Dienstordnung der burgenländischen Feuerwehren (Memento vom 11. Oktober 2007 im Internet Archive) (PDF; 518 kB) abgerufen am 16. April 2009.
  4. NÖ Landesfeuerwehrverband@1@2Vorlage:Toter Link/www.noelfv.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Personenbezogene Daten abgerufen am 16. April 2009.
  5. THWiki, Artikel Alters- und Ehrengruppe
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