Alfred Helberger
Alfred Hermann Helberger (* 23. Mai 1871 in Eberstadt; † 31. Januar 1946 in Berlin) war ein deutscher Maler.
Nach seinen Studien in Frankfurt am Main und Karlsruhe (Schüler von Gustav Schönleber) ließ er sich 1894 in Berlin nieder, wo er in der Kurfürstenstraße ein Atelier einrichtete. In den Niederlanden und Norwegen fertigte er Landschaftsbilder an. Anlässlich einer Parisreise 1905 wurde er stark vom französischen Impressionismus beeinflusst. Spätere Werke sind eher vom Fauvismus geprägt.
Helbergers Naturgemälde folgen einem eigenen Stil. Er erstellte auch Porträts. Auf dem Höhepunkt seiner Karriere gehörte er zu den wichtigsten Malern Berlins. 1937 wurde er jedoch von den Nazis mit einem Ausstellungsverbot belegt („Entartete Kunst“).
Nach dem Tod seiner jüdischen Frau Margarete geb. Levi im April 1945 beging Helberger Ende Januar 1946 im Alter von 74 Jahren Selbstmord durch Leuchtgasvergiftung in seiner Wohnung in der Bismarckstraße 68 in Charlottenburg[1]. Beigesetzt wurde er auf dem Friedhof Heerstraße im heutigen Ortsteil Berlin-Westend.[2] Auf Beschluss des Berliner Senats ist die letzte Ruhestätte von Alfred Helberger (Grablage: 20-C-12/13) seit 1956 als Ehrengrab des Landes Berlin gewidmet. Die Widmung wurde im Jahr 2016 um die inzwischen übliche Frist von zwanzig Jahren verlängert.[3]
Helbergers Werke werden insbesondere im skandinavischen Raum, in den Niederlanden und in spezialisierten Galerien in Deutschland ausgestellt und gehandelt.
Weblinks
Einzelnachweise
- StA Charlottenburg von Berlin, Sterbeurkunde Nr. 851/1946
- Hans-Jürgen Mende: Lexikon Berliner Begräbnisstätten. Pharus-Plan, Berlin 2018, ISBN 978-3-86514-206-1. S. 487.
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Ehrengrabstätten des Landes Berlin (Stand: November 2018) (PDF, 413 kB), S. 34. Abgerufen am 11. November 2019. Anerkennung und weitere Erhaltung von Grabstätten als Ehrengrabstätten des Landes Berlin (PDF, 205 kB). Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 17/3105 vom 13. Juli 2016, S. 1 und Anlage 2, S. 5. Abgerufen am 11. November 2019.