Alexander-von-Humboldt-Professur
Als Alexander-von-Humboldt-Professur (in eigener Schreibung Alexander von Humboldt-Professur) bezeichnet man einen nach Alexander von Humboldt benannten und seit 2008 von der Alexander-von-Humboldt-Stiftung vergebenen Preis, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Internationalen Forschungsfonds für Deutschland finanziert wird.
Die Höhe des Preisgelds beträgt in der Regel 5 Millionen Euro für experimentell arbeitende oder 3,5 Millionen Euro für theoretisch arbeitende Wissenschaftler; es steht in einem Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Damit ist der Preis der am höchsten dotierte Preis für Forschung in Deutschland.[1]
Die Nominierungen nehmen deutsche Hochschulen vor; außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können eine Nominierung in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule erstellen.
Der Preis soll dazu beitragen, international renommierte Wissenschaftler aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, damit diese dort Spitzenforschung betreiben können; damit soll Deutschland als Forschungsstandort gestärkt werden.
Weblinks
- Dossier Alexander-von-Humboldt-Professur (humboldt-foundation.de)
- Über die Alexander von Humboldt-Professur (humboldt-foundation.de)