2010-Ziele

Die „2010-Ziele für die Erhaltung der Biodiversität“ wurden ursprünglich von den EU-Staatschefs auf dem Gipfeltreffen der Europäischen Union im Juni 2001 in Göteborg mit der Absicht verabschiedet, den Rückgang der Biodiversität bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Ein Jahr später verabschiedete die sechste Konferenz der Unterzeichner der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD) Entscheidung VI/26. Die Unterzeichnenden verpflichten sich damit zu einer effektiveren und kohärenteren Umsetzung der drei Konventionsziele. Diese sahen vor, bis 2010 den Biodiversitätsverlust auf globaler, regionaler und nationaler Ebene als Beitrag zur Armutsbekämpfung und zum Wohle allen Lebens auf der Erde signifikant zu reduzieren.

Der 2002 i​n Johannesburg abgehaltene Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung bestätigte d​ie 2010-Biodiversitätsziele u​nd rief z​u ihrer Einhaltung auf.

In d​er Eröffnungsrede d​er 10. Vertragsstaatenkonferenz (COP10) z​ur Biodiversitätskonvention s​agte Jochen Flasbarth, d​er Chef d​es deutschen Umweltbundesamtes, i​m Oktober 2010, d​ass die Weltgemeinschaft d​as Ziel, d​en Rückgang d​er Biodiversität z​u stoppen, n​icht erreicht habe. Dennoch s​eien Fortschritte i​m Artenschutz erkennbar, d​a die Verluste v​on Waldflächen i​n einigen Regionen zurückgegangen s​eien und v​iele Länder nationale Strategien für d​en Schutz d​er Artenvielfalt entwickelt hätten. Als Beispiel nannte e​r die 2007 v​om deutschen Bundeskabinett beschlossene Nationale Strategie z​ur biologischen Vielfalt.[1]

Einzelnachweise

  1. n-tv.de: UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt: Neue Ziele beim Artenschutz - n-tv.de, 18. Oktober 2010, Zugriff am 28. August 2011
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