Überwerfungsbauwerk
Ein Überwerfungsbauwerk, Überwurfbauwerk oder Kreuzungsbauwerk (Abkürzung Krbw) ist eine Brücke, eine Unterführung, ein künstlicher Geländeeinschnitt, ein Tunnel oder ein anderes Bauwerk, dessen vorrangige Aufgabe die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen, planfrei, über eine Kreuzungsstelle ist.
Eisenbahnverkehr
Häufig sind Überwerfungsbauwerke im Eisenbahnbau anzutreffen. Im Wesentlichen werden sie für zwei Zwecke errichtet:
- Als Entflechtungen, wenn lange Brems- und Beschleunigungswege von Schienenfahrzeugen eine voneinander unabhängige Führung verschiedener Gleise notwendig machen. Dies ist beispielsweise bei Streckengleisen der Fall, die aus einem Bahnhof hinausführen, ohne dass ausfahrende Züge die Trasse für andere Fahrten blockieren sollen. Eisenbahnüberwerfungen sind aufgrund der flachen Zufahrtsrampen häufig sehr lange Bauwerke. Beispielsweise besteht die Entflechtung Wylerfeld im Nordosten Berns aus einem 300 m langen Tunnel mit je einer Rampe davor und dahinter, die jeweils ca. 290 m lang sind.
- Beim Wechsel zwischen Links- und Rechtsverkehr auf mehrgleisigen Strecken, etwa zwischen SNCB und DB, so z. B. im Zuge der Bahnstrecke Liège–Aachen nahe der Grenze, auf belgischem Gebiet. Oder in Frankreich an den Übergängen zwischen den Strecken der ehemaligen Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und denen der ehemaligen Compagnie des Chemins de fer de l’Est (EST).
Im Rahmen des Deutschlandtakts sollen zahlreiche neue Überwerfungsbauwerke in Deutschland entstehen.[1]
Autoverkehr
Auch Autobahnen mit ihren vollständig kreuzungsfrei geführten Fahrbahnen machen eine Vielzahl von Überwerfungsbauwerken nötig, etwa bei allen Autobahnkreuzen oder bei der Verbindung von Ländern mit Links- und Rechtsverkehr.
Weblinks
Einzelnachweise
- Marten Maier: Infrastrukturliste Bewertung: Maßnahmen des Planfalls „Deutschlandtakt“, laufende Nummer 44 des Unterabschnitts 2, Vorhaben des Potentiellen Bedarfs des Bedarfsplans der Bundesschienenwege. (PDF) In: bmvi.de. SMA und Partner, 17. August 2021, abgerufen am 19. August 2021 („2-00“, „Entwurf“).