Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) ist ein berufsständisches Versorgungswerk und eine Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Selbstverwaltung des Berufsstandes. Die ÄVWL wurde am 1. April 1960 gegründet und hatte Ende 2020 rund 45.256 Mitglieder, die im Jahr 2020 rund 610,5 Millionen Euro an Versorgungsabgaben einzahlten. An die rund 17.996 Rentenbezieher wurden im Jahr 2020 rund 546,7 Millionen Euro an Versorgungsleistungen ausgezahlt. Die ÄVWL gehört der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) mit Sitz in Berlin an.
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe | ||
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Rechtsform: | Körperschaft des öffentlichen Rechts | |
Gründung: | 1. April 1960 | |
Sitz: | Münster | |
Mitglieder: | 45.256 (Ende 2020)[1] | |
Rentenbezieher: | 17.996 (Ende 2020) | |
Leitung: | Andreas Weber (Vorsitzender Aufsichtsausschuss)
Ingo Flenker (Vorsitzender Verwaltungsausschuss) Christian Mosel (Hauptgeschäftsführer) Markus Altenhoff (Geschäftsführer Kapitalanlage) | |
Webseite: | www.aevwl.de |
Wesen und gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ist das Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort ist im § 6 a Abs. 1 geregelt, dass die Ärztekammern durch eine besondere Satzung eine Versorgungseinrichtung für ihre Kammerangehörigen und deren Familienmitglieder zu schaffen haben. Die Aufsichtsbehörde der ÄVWL ist nach § 3 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes Nordrhein-Westfalen das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die ÄVWL ist eine Versorgungseinrichtung auf der Basis der Pflichtmitgliedschaft für alle Ärzte, die im Kammerbereich Westfalen-Lippe die ärztliche Tätigkeit aufnehmen. Im gegliederten System der Altersversorgung in der Bundesrepublik Deutschland ist sie der so genannten „ersten Säule“ zuzurechnen. Sie steht als eine Altersversorgungseinrichtung „eigener Art“ vollkommen selbstständig neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die im Angestelltenverhältnis tätigen Ärzte sowohl der Pflichtmitgliedschaft bei der ÄVWL als auch der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, wurde ihnen vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, sich gemäß § 6 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten der berufsständischen Versorgungseinrichtung befreien zu lassen.
Organe
Die Organe der ÄVWL sind die Kammerversammlung, der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss. Die Kammerversammlung als oberstes Organ hat unter anderem die Aufgabe, Änderungen der Satzung zu beschließen, den Jahresabschluss und den Lagebericht entgegenzunehmen und festzustellen sowie jährlich über eine Dynamisierung von Renten und Rentenanwartschaften zu befinden. Der Aufsichtsausschuss überwacht unter anderem die Geschäftstätigkeit, stellt die Richtlinien für die Kapitalanlage auf und beschließt Änderungen im Geschäftsplan. Der Verwaltungsausschuss führt die Geschäfte, soweit sie nicht anderen Organen übertragen sind, ist für die Durchführung der Beschlüsse der Kammerversammlung und des Aufsichtsausschusses zuständig und muss spätestens sieben Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres den Jahresabschluss nebst Lagebericht vorlegen. Die Mitglieder des Aufsichts- sowie des Verwaltungsausschusses werden durch Seminare (gem. ABV-Vorgaben) geschult, um ihre Sachkunde zu erweitern beziehungsweise zu erneuern. Die Erledigung der laufenden Geschäfte der ÄVWL ist gemäß der Satzung an eine hauptamtliche Geschäftsführung übertragen. Gerichtlich und außergerichtlich wird die ÄVWL durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe vertreten (§ 26 des Heilberufsgesetzes Nordrhein-Westfalen). Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses vertritt die Präsidentin oder den Präsidenten im Falle ihrer oder seiner Verhinderung.
Leistungen
Die Aufgabe der ÄVWL ist, ihren Mitgliedern und deren Familienangehörigen Versorgungsleistungen in angemessener Höhe dauerhaft zu gewährleisten. Die Angemessenheit sollte sich in einer Erhöhung der Rentenanwartschaften und laufenden Renten, abhängig vom jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Umfeld der ÄVWL, widerspiegeln. Die ÄVWL gewährt als Kernleistungen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Die Leistungen der ÄVWL sind beitragsabhängig. Zur Finanzierung der Leistungen wird das so genannte offene Deckungsplanverfahren eingesetzt. Das offene Deckungsplanverfahren ist ein kapitalbildendes Verfahren und zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass auch Beiträge und Leistungen von zukünftigen Mitgliedern in die versicherungsmathematischen Kalkulationen einbezogen werden.
Um für ihre Mitglieder eine dynamische Altersversorgung sicherzustellen, strebt die ÄVWL eine Überschussrendite auf das gesamte Kapitalanlagevermögen von zurzeit rund 15,5 Milliarden Euro unter Einhaltung des Grundsatzes der Anlagesicherheit und der Risikostreuung an. Als Minimalziel ist dabei die jährliche Erreichung einer Kapitalanlagerendite in Höhe des Rechnungszinses von derzeit 4 Prozent zu sehen. Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) zu beachten.
Kapitalanlage
Im Rahmen der Kapitalanlage sind sowohl die Risikotragfähigkeit der ÄVWL (effizientes Risikomanagement) als auch die Kapitalstruktur und -bindungsdauer der Verbindlichkeiten auf der Passivseite (effizientes Asset & Liability-Management) zu berücksichtigen. Des Weiteren wird auf die Aufrechterhaltung und den Ausbau eines hohen Qualitäts- und Serviceniveaus in allen Bereichen und Prozessen der Kapitalanlage, des Mitglieder- und Rentenbestands sowie des Versicherungsbetriebs Wert gelegt. Dabei spielt die Gewährleistung einer zukunftsorientierten und effizienten Verwaltung zur Sicherung eines niedrigen Verwaltungskostenniveaus für die Kapitalanlage und den Versicherungsbetrieb eine wichtige Rolle.
Da Staats-, Unternehmensanleihen oder andere einfach strukturierte Rentenanlagen sowie klassische Hypothekendarlehen im aktuellen Niedrig- beziehungsweise Nullzinsumfeld nicht mehr ausreichen, um den Rechnungszins von 4 Prozent in der Grundversorgung dauerhaft zu erwirtschaften, hat die ÄVWL ihre Anlagestrategie über die vergangenen Jahre stetig weiterentwickelt. Damit einher geht eine deutlich veränderte Risikostruktur der Assets. Es gilt, nicht nur neue Anlageklassen, sondern auch erweiterte Risikoprofile, zum Beispiel in Form von Mezzanine- oder Nachrangfinanzierungen zu erschließen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden zunehmend Infrastrukturinvestitionen und gewerblich geprägte Darlehensgeschäfte jenseits des Mainstreams. Hiervon verspricht sich die ÄVWL trotz der veränderten Kapitalmarktsituation vergleichsweise stabile Cashflows und damit eine konstante Ertragsbasis. Im Fokus stehen besondere und zum Teil auch komplexe Anlagen, die übergeordnete Trends mit hoher System- beziehungsweise gesamtwirtschaftlicher Relevanz abbilden, zum Beispiel die Energiewende, die wachsende Staatsverschuldung von Industrienationen sowie die fortschreitende Globalisierung. Das mehrfach prämierte Immobiliensegment nimmt bei der ÄVWL eine besondere Rolle ein. So werden schon seit einigen Jahren Projektentwicklungen durchgeführt, Opportunitäten können aufgrund des hohen internen Know-hows (Architekten, Gutachter, Portfoliomanager) und der Kapitalstruktur der ÄVWL wahrgenommen werden. Derzeit ist insbesondere die Überführung direkt gehaltener Immobilien in selbst gemanagte Immobilienfonds zwecks einheitlicher Bewertung und Steuerung der Liquiditätsflüsse fokussiert. Außerdem ist die Bandbreite der Immobilieninvestitionen (Büro-, Einzelhandel- und Gewerbeimmobilien) um Wohnimmobilien ergänzt worden. Die generellen quantitativen Beschränkungen der einzelnen Engagements werden durch externe Richtlinien oder Gesetze (siehe 3 „Leistungen“) sowie durch interne Kapitalanlagerichtlinien beschränkt. Besonders hervorzuheben sind jedoch die qualitativen Beschränkungen wie zum Beispiel „Investment-Grade“ im Bereich Renteneigenbestand, erstrangige Besicherung von Darlehen oder nachweislich erfolgreiches Management bei Fonds und Alternatives.
Awards
- MIPIM Awards 2009 Business Centre für das Kranhaus 1 in Köln
- IIN Awards 2017 in der Kategorie „Optimale Nutzung von Immobilien“
- IPE Real Estate Global Awards 2021 in der Kategorie „Silver Regional-Award“ für die Region Deutschland, Österreich und Schweiz[2]
- IPE Awards 2021 in der Kategorie „Real Estate“[3]
- Portfolio Institutionell Awards 2021 in der Kategorie „Bester Immobilieninvestor“[4]
- Institutional Assets Awards 2019 in der Kategorie „Real Estate Investments“[5]
Kooperationen
Die ÄVWL übernimmt die Kapitalanlage für das Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg. Darüber hinaus kooperiert die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe seit dem 1. Juli 2016 eng mit dem Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe bei der Verwaltung der Kapitalanlagen, dem Risikomanagement sowie dem Risikocontrolling.
Einzelnachweise
- https://www.aevwl.de/fileadmin/Dokumente/Geschaeftsberichte/AEVWL_Geschaeftsbericht_2020_final_web.pdf
- IPE Real Estate Global Conference & Awards 2021 – the winners. IPE International Publishers Ltd, 16. September 2021, abgerufen am 31. Januar 2022.
- Winners 2021. In: IPE Conference & Awards 2021. IPE International Publishers Ltd, S. 93, abgerufen am 31. Januar 2022.
- portfolio institutionell Awards 2021: Die Preisträger. portfolio Verlagsgesellschaft mbH, 1. September 2021, abgerufen am 31. Januar 2022.
- Rückblick 2019. In: institutional-assets.com. F.A.Z. Business Media GmbH, abgerufen am 31. Januar 2022.