Zentrale Unterbringungseinrichtung
Eine Zentrale Unterbringungseinrichtung, kurz ZUE, dient in Deutschland der Unterbringung von Flüchtlingen nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE, auch ZAE). Flüchtlinge sollen in den ZUE bleiben, bis sie an einzelne Kommunen weitervermittelt werden.[1]
Während des Aufenthalts eines Flüchtlings in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder ZUE kommt das Bundesland für die gesundheitliche Versorgung auf. Sobald ein Flüchtling einer Kommune zugewiesen wird, übernimmt die zuständige Gemeinde die Kosten.[2]
In Nordrhein-Westfalen sind Zentrale Unterbringungseinrichtungen in § 9 der Ausländerwesen-Zuständigkeitsverordnung (ZustAVO) geregelt. Es gibt in NRW 33 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (Stand: November 2018).[3] Zu den Zentralen Unterbringungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zählen Standorte in Bielefeld, Dortmund,Düren, Bonn, Euskirchen, Schleiden, Sankt Augustin, Wegberg, Kreuzau,Unna, Wickede, Olpe,Hamm, Hemer und Schöppingen.[4] In Münster besteht eine ZUE auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne in Gremmendorf.[1]
Teils wird kritisiert, dass die Situation in diesen Einrichtungen trotz erhöhter Polizeipräsenz problematisch sei.[5]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge. Feller: Bezirksregierung macht keinen Druck. In: Westfälische Nachrichten. 5. Dezember 2018, abgerufen am 31. März 2019.
- Medizinische Versorgung von Asylbewerbern. In: verbraucherzentrale.de. 23. Februar 2018, abgerufen am 31. März 2019.
- Landesaufnahmesystem in NRW: Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE). Flüchtlingsrat NRW, 13. November 2018, abgerufen am 31. März 2019.
- http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_berichte/Zu-wenig-Platz-fuer-Fluechtlinge-in-NRW;art29854,1790109 (Link nicht abrufbar)
- Ulf Lüdeke: Helfer warnen vor GroKo-Plan: Aufnahmezentren machen Flüchtlinge krank und kriminell. In: focus.de. 30. Januar 2018, abgerufen am 31. März 2019.