Wohneigentum
Mit Wohneigentum wird eine Immobilie bezeichnet, die nicht an einen Dritten vermietet, sondern vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Dabei kann es sich um eine Wohnung (Wohnungseigentum) oder ein Grundstück (Eigenheim) handeln.
Die Wohneigentumsquote ist in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich.
Der Erwerb von Wohnungseigentum wurde in Deutschland bis zum 31. Dezember 2005 mit der Eigenheimzulage gefördert.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) legt nach wie vor verschiedene KfW-Wohneigentumsprogramme auf.[1] Bund[2] und Länder[3] subventionieren außerdem aufgrund von Wohnraumförderungsgesetzen den Wohnungsbau und den Erwerb bestehenden Wohnraums.
Siehe auch
- Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland) (WEG)
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (Österreich)
Einzelnachweise
- KfW: Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen Stand: 04/2016
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376)
- beispielsweise in Bayern nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG) vom 10. April 2007 (GVBl S. 260)
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