Wittelsbacher Hausunion
Die Wittelsbacher Hausunion wurde am 15. Mai 1724 zwischen den (katholischen) wittelsbachischen weltlichen und kirchlichen Fürstentümern geschlossen. Im Einzelnen waren beteiligt: Maximilian II. Emanuel von Bayern, der Erzbischof von Köln Clemens August I. von Bayern, Karl III. Philipp von der Pfalz und der Erzbischof von Trier Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg, der pfälzische Erbprinz Joseph Karl von Pfalz-Sulzbach sowie Maximilians Söhne Herzog Ferdinand Maria und Johann Theodor von Bayern Bischof von Regensburg. Die Wittelsbacher Hausunion bestand aus zwei Verträgen: Der erste regelte die wechselseitige Erbfolge in den beiden katholischen Häusern, die gemeinsame Führung des Reichsvikariats und – für den Kriegsfall – die Aufstellung eines gemeinsamen Heeres in einer Stärke von 30.000 Mann. Der zweite aus insgesamt 19 Artikeln bestehende Vertrag umfasste die Einzelheiten zur Verwaltung des Reichsvikariats. Diese Allianz, die insgesamt vier Kurstimmen vertrat, bildete zeitweise ein süddeutsches Gegengewicht zu Habsburg.
Literatur
- Karl Theodor von Heigel: Die Wittelsbachische Hausunion von 1724, in: derselbe: Geschichtliche Bilder und Skizzen, München 1897, Seiten 141–174.
- Michael Henker: Die jülisch-bergische Frage in der Wittelsbacher Hausunion von 1724. In: ZBLG 37 (1974), Seiten 871–877.