Wirtschaftsförderung
Als Wirtschaftsförderung bezeichnet man die von öffentlichen Organen oder privaten Unternehmen bzw. Initiativen betriebenen Anstrengungen, die Wirtschaft in einer bestimmten Region zu beleben. Dies geschieht in Form von materieller, personeller und finanzieller Unterstützung. Bei erfolgreicher Förderung amortisieren sich die Fördermaßnahmen durch Beschäftigungszuwachs, Steuermehreinnahmen und Attraktivitätsgewinn des Standorts. Auch private Wirtschaftsförderung wird in Einzelfällen betrieben. Man unterscheidet zwischen exogener und endogener Wirtschaftsförderung.
Exogene Wirtschaftsförderung
Ziel der exogenen Wirtschaftsförderung ist es, Firmen und Unternehmen in einer bestimmten Gegend anzusiedeln, um diese wirtschaftlich zu fördern. Den Unternehmen werden durch Maßnahmen wie reduzierte Steuersätze über einen bestimmten Zeitraum oder günstiges freigegebenes Bauland Anreize gesetzt, sich in diesem Gebiet niederzulassen. Auch die Überlassung von Gebäuden (z. B. Werkshallen) zu geringen Pachtzinsen oder temporär kostenfrei können Fördermaßnahmen durch die öffentliche Hand sein.
Endogene Wirtschaftsförderung
Bei der endogenen Wirtschaftsförderung werden einheimische Unternehmen durch staatliche Maßnahmen unterstützt und gefördert. Solche Maßnahmen sind beispielsweise: Vorzugskredite, finanzielle Unterstützung für Start-ups, Technologieparks, Bestandspflege usw.
In der modernen Wirtschaftsförderung wird der Aufbau von wirtschaftlichen Clustern als aktive Innovationsförderung verstanden.
Deutschland
Wirtschaftsförderungen sind meistens landeseigene Institutionen, die die Aufgabe haben, Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region zu unterstützen. So hat jedes Bundesland in Deutschland seine eigene Wirtschaftsförderung. Hinzu kommen noch Wirtschaftsförderungen nicht nur in größeren Städten, Kreisen oder in Ballungszentren (regionale Wirtschaftsförderung), sondern auch immer mehr in kleineren Gemeinden (kommunale Wirtschaftsförderung). Der 2001 gegründete Deutsche Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften bildet das bundesweit größte Netzwerk der kommunalen Wirtschaftsförderung. Er vertritt die Interessen von ausgegliederten kommunalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen bezüglich aktueller Belange der Wirtschafts-, Struktur- und Standortförderung.[1]
Österreich
Wirtschaftsförderung wird auf der Bundesebene, der Länderebene und der kommunalen Ebene betrieben. Mit der Abwicklung von nationalen Fördermitteln ist die Wirtschaftsförderungsbank Austria Wirtschaftsservice (aws) beauftragt.
Schweiz
Wirtschaftsförderung ist in der Schweiz vor allem Aufgabe der Kantone. Sie beschränkt sich weitgehend auf Neu-Anwerbungen. Für geografische Einzelregionen versucht die Regionalpolitik bessere ökonomische und strukturpolitische Rahmenbedingungen zu schaffen; diese fokussiert sich weitgehend auf strukturschwache Bergregionen.[2]
Sonstiges
Durch die Vergrößerung und Vertiefung der Europäischen Union und u. a. durch die Angleichung zahlreicher Gesetze, die Abschaffung von Zöllen und die Gewährung von Freiheiten, ist es für Unternehmen leichter als früher, ihren Unternehmenssitz und/oder Produktionen an einen anderen Standort oder ins Ausland zu verlagern. Nicht selten kommt es zu einem Subventionswettlauf potentieller Standorte; der potentielle Investor kann die Wirtschaftsförderungsgesellschaften verschiedener Gebietskörperschaften (Stadt, Kreis, Land, Länder) gegeneinander ausspielen.
Auch die Steuersysteme verschiedener Länder konkurrieren untereinander. Im Zuge der sogenannten Nettozahler-Debatte wird seit langem kritisiert, dass Nettoempfängerländer mit den empfangenen Transfergeldern in die Lage gebracht werden, aggressiv Unternehmen in EU-Nettozahler-Ländern abzuwerben.[3][4] Auch die Existenz von Steueroasen wird kritisiert.
Auf EU-Ebene sind Beihilfen ein wichtiges Thema. 'Beihilfe' benennt sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige (Branchen) den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und hierdurch den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen. Beihilfen sind insbesondere öffentliche Gelder und Gewährleistungen für nichtöffentliche Unternehmen, die hierfür keine oder keine adäquate Gegenleistung erbringen. Der Beihilfebegriff ist sehr allgemein gefasst (unbestimmter Rechtsbegriff: „Beihilfen gleich welcher Art“), weil möglichst viele beihilferelevante Sachverhalte erfasst werden sollen.
Literatur
- Rasmus C. Beck, Rolf G. Heinze, Josef Schmid: Strategische Wirtschaftsförderung und die Gestaltung von High-Tech Clustern: Beiträge zu den Chancen und Restriktionen von Clusterpolitik. Nomos Verlag, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4193-2.
- Richard Reschl, Walter Rogg: Kommunale Wirtschaftsförderung. Standortdialog und Standortentwicklung in Kommunen und Regionen. Verlag Wissenschaft & Praxis, Sternenfels 2003, ISBN 978-3-89673-175-3.
- Jörg Becker: Wirtschaftsförderung und Standortanalyse: Standortfaktoren identifizieren, bündeln, gewichten. Verlag Books on Demand 2009, ISBN 383-7-09038-8.
- Bernd Dallmann, Michael Richter: "Handbuch der Wirtschaftsförderung. Praxisleitfaden zur kommunalen und regionalen Standortentwicklung". Verlag Haufe-Lexware, Freiburg, 1. Auflage 2012, ISBN 978-3-648-02417-1.
Siehe auch
Einzelnachweise
- www.dvwe.de
- E. Gruner/B. Junker: Bürger, Staat und Politik in der Schweiz
- merkur.de: 29. Dezember 2005: Berlin attackiert Steuer-Wettlauf in Europa
- Hans-Böckler-Stiftung 19/2011: EU: Steuerwettlauf selbst in der Krise, Vom Steuerwettbewerb zur Steuerkoordinierung in der EU? (6/2011, WSI) (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.