Werkgehilfe Schmuckwarenindustrie, Taschen- und Armbanduhren
Der Werkgehilfe Schmuckwarenindustrie, Taschen- und Armbanduhren ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf, der bereits vor dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes existiert.
Ausbildungsdauer und Struktur
Die Ausbildungsdauer zum Werkgehilfen Schmuckwarenindustrie, Taschen- und Armbanduhren beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Arbeitsgebiete
Werkgehilfen arbeiten bei Schmuckwaren- und Uhrenherstellern. Sie sorgen für den Nachschub an den Fertigungsplätzen und kümmern sich darum, dass genügend Werkstoffe und Einzelteile zur Montage der Produkte vorhanden sind. Sie sind weiterhin im kaufmännischen Bereich tätig, etwa bei der Bestellung von Rohstoffen für die Produktion.
Ausblick
Die Ausbildungsinhalte sind stark veraltet. Eine Überarbeitung wäre daher dringend geboten. Hinzu kommt, dass sich die Auszubildungszahlen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau bewegen: Sie schwankt zwischen 15 und 12 Auszubildenden in den Jahren 1995 bis 2008.[2]
Eine Untersuchung des BiBB sollte prüfen, ob der Beruf mit anderen Ausbildungsberufen, wie dem Feinpolierer oder dem Metallschleifer gemeinsam neu geordnet werden kann. Im Ergebnis kam man zu dem Schluss, dass die Unterschiede der einzelnen Ausbildungsberufe zu groß sind.
Denkbar wäre daher, den Beruf neu zu ordnen und mit einer attraktiveren Berufsbezeichnung zu versehen. Als Arbeitstitel wurde seitens der Wirtschaft „Fachkraft für Produktionsassistenz“ vorgeschlagen[3].
Einzelnachweise
- Verweis (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Abgerufen am 29. September 2010.
- (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 30 kB) Statistik auf der Seite des BiBB. Abgerufen am 29. September 2010.
- (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Untersuchung des BiBB: „Überprüfung von Ausbildungsregelungen vor Inkrafttreten des BBiG“. Abgerufen am 29. September 2010.