Weihnachtsfrieden (Öffentlicher Dienst)
Weihnachtsfrieden ist die inoffizielle Bezeichnung eines Zeitraums über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel, in dem die Behörden und Ämter des öffentlichen Dienstes in Deutschland keine belastenden Verwaltungsakte erlassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Die Entscheidung über diese Auszeit obliegt der jeweiligen Behörde. Am bekanntesten ist der Weihnachtsfrieden, den die Landesfinanzverwaltungen ausrufen. Ob dieser gewährt wird und wie lange, entscheiden die Bundesländer selber.[1] Der Weihnachtsfrieden ist nicht gesetzlich geregelt.
Belege
- Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“. Bund der Steuerzahler Deutschland, 23. Dezember 2021, abgerufen am 5. Januar 2022.
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