Wandschrank
Wandschrank (wörtliche Übersetzung des englischen Begriffs closet), mitunter auch Einbauschrank, ist im deutschsprachigen Raum eine irreführende Bezeichnung für einen verhältnismäßig kleinen Raum, der einem übergeordneten Raum als Nutzfläche zugeordnet ist. Dieser dient der Aufbewahrung, beispielsweise von Hausrat. Im Gegensatz zum Möbelstück ist er aber fester und immobiler Bestandteil zum Beispiel eines Hauses oder einer Wohnung und an den Seiten von Wänden umschlossen. Oft werden für diese Räume Restflächen oder Nischen verwendet, die sich innerhalb eines Grundrisses nicht anderweitig sinnvoll nutzen lassen oder direkt dafür eingeplant wurden. Die Bezeichnung „begehbarer Kleiderschrank“, die gelegentlich gebraucht wird, beschreibt die eigentliche Funktion präziser, da mit dem Begriff Wandschrank im deutschsprachigen Raum mitunter auch ein Möbelstück bezeichnet wird, was an einer Wand aufgehängt wird und keine Verbindung zum Boden besitzt (präziser: „Hängeschrank“).
Wandschränke im Sinne der deutschen Übersetzung des englischen Begriffs können unterschiedliche Größen und Formen besitzen. Eine genaue Abgrenzung zur Nische oder zu einer Kammer, aber auch zu Schränken im engeren Sinne, wie auch Wandnischen, die als Schrankbett dienen und die als Alkoven bezeichnet werden, besteht dahingehend, dass closets immer eine Tür, die einer Zimmertür ähnelt, besitzen. Der aus den Vereinigten Staaten bekannte begehbare Kleiderschrank (englisch walk-in closet) wird auch in Deutschland zunehmend verwendet,[1] der Übergang zum traditionellen Ankleidezimmer ist fließend. In den Vereinigten Staaten sind diese Art von closets, d. h. Wandschränken Standard, besonders in Schlafräumen; Kleiderschränke sind dort wenig üblich. Weil bei den walk-in-closets in den USA es sich um eigenständige Räume handelt, wird dort häufig durch die Nutzer des Wohnraumes in ihnen als Ergänzung eine Kommode aufgestellt.
In Deutschland fordern die unterschiedlichen Landesbauordnungen zwar Abstellräume, die einer Wohnung zugeordnet sein müssen, die aber auch außerhalb, beispielsweise im Keller, liegen können. In einigen Bauordnungen wird jedoch ausdrücklich eine Teilabstellfläche innerhalb der Wohnung gefordert: Die in diesem Zusammenhang erstellten Kleinsträume von beispielsweise 1 m² Fläche können auch als Wandschränke im Sinne des englischen closets betrachtet werden.
Ein Wandschrank-Nebenraum darf in Deutschland im Allgemeinen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden, da in Baurechts- und Brandschutzverordnungen dafür zwei getrennte Zugänge gefordert sind (es muss zusätzlich zur Tür noch ein öffenbares Fenster oder eine zweite Tür geben), oder der Zugang zum Raum muss unschließbar sein (keine Tür, sondern offener Durchgang).
Einzelnachweise
- Begehbarer Kleiderschrank. In: Schöner Wohnen. Abgerufen am 20. Juli 2011.