Wahlaristokratie

Wahlaristokratie ist ein von Jean-Jacques Rousseau geprägter Begriff, der trotz seines Namens allgemein genug beschrieben wird um auch die in der Moderne übliche Form der Demokratie, die heutzutage als repräsentative Demokratie bezeichnet wird, zu umfassen. Es war für Rousseau die bevorzugte Staatsform, auch wenn sie sich seiner Ansicht nach nur für Länder mit gemäßigtem Klima und geringen Produktionsüberschüssen eigne. Er grenzt die Wahlaristokratie von der natürlichen und der Erbaristokratie ab.[1] Unter „Demokratie“ versteht er hingegen die im antiken Griechenland am meisten praktizierte Form, nämlich die direkte Demokratie, bei der in allen Fragen das gesamte Volk zusammengerufen wird.

Die Wahlaristokratie ist nicht zu verwechseln mit der Wahlmonarchie.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes – 5. Kapitel
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