Waffenmeister
Waffenmeister ist in Deutschland eine historische Bezeichnung für untere Militärbeamte. In der deutschen Feldartillerie hatten die Waffenmeister das Geschützmaterial in Stand zu halten. Sie waren zuständig für die Funktionsfähigkeit der Waffen und hatten kleinere Beschädigungen auszubessern. In der Infanterie waren sie u. a. für das Stempeln der Gewehre zuständig.
Der Begriff ist bereits aus dem 14. Jahrhundert bekannt und wurde in den offiziellen Dokumenten noch am Anfang des 20. Jahrhunderts gebraucht. Inoffiziell wird er noch heute oft verwendet, vor allem in Bezug auf die Hersteller der Handfeuerwaffen, obwohl sich der Beruf des Herstellers und Bedienenden irgendwann im Laufe der Geschichte getrennt haben. Vor dieser Trennung gehörten zu den Waffenmeistern also auch Büchsenmacher oder Kanonengießer. Diese waren ursprünglich aus den Glockengießern hervorgegangen, da beides aus Bronze hergestellt wurde und ähnliche Fähigkeiten verlangte. Wie bei den Glocken waren auch bei den Geschützen Verzierungen und Signaturen zu finden. Bis zu Zeiten von Karl dem Kühnen und Maximilian I., unter dem erste Einteilungen in verschiedene Klassen erfolgten, baute sich jeder Waffenmeister seine Geschütze selbst. Neben den Geschützen mussten sich der Waffenmeister auch sein Pulver selbst herstellen. Nach der Herstellung wurde das Pulver mit Wasser befeuchtet, um Explosionen zu verhindern.
Der Arbeitsplatz des Büchsen- oder Waffenmeisters war, neben dem Zeughaus, das Feld, auf dem gekämpft wurde.
Neben der Herstellung war eben auch die Bedienung der Waffen Sache der Waffenmeister. Anfangs erfolgte die Zündung mittels Loseisen, später mit Lunte (Docht in Salpeterlösung getränkt und getrocknet). Die Zündrute galt als Statussymbol für den Waffenmeister.
Sowohl die Herstellung als auch die Bedienung der Waffen wurden ausschließlich durch empirische Erfahrungen weiterentwickelt, wobei hier dem Berufsgeheimnis eine große Bedeutung zukam. Noch unter Maximilian musste ein Lehrling schwören, nichts über Herstellung und Bedienung zu verraten.
Der Waffenmeister hatte meist drei bis vier Knechte unter sich, die ihm zur Hand gingen.
Oft wurden die Aufgaben noch weiter unterteilt. Während sich der Büchsenmeister um die technischen Komponenten zu kümmern hatte, war der Stückmeister für den taktisch-organisatorischen Bereich zuständig.
Privilegien
Dieser Beruf war auch mit vielen Privilegien verbunden. Wurde ein Ort eingenommen, so gingen sowohl die Glocken, als auch der Inhalt von Zeughaus und Pulvermagazin an den Waffenmeister.
Schriftlich zugesicherte Vorrechte ergeben sich aus einem Artikelbrief Karl V. von 1544. Dort wird geregelt, dass die Familie des Waffenmeisters auf dem Kugelwagen mitfahren konnte. Außerdem wurde dort geregelt, dass er beim Kauf von Alkohol und Lebensmitteln im Feldlager und bei der Essensausgabe zu bevorzugen sei.
Heute
Im Bundesheer Österreichs wird der Begriff auch heute noch als Tätigkeitsbezeichnung verwendet. Der „Waffenmeister“ ist hier der für die Waffen und das Gerät der Kompanie zuständige Unteroffizier. In der deutschen Bundeswehr lautet die Dienstbezeichnung für diese Tätigkeit „Waffen- und Gerätewart“ (WuG). Der Dienstgrad geht bis Stabsunteroffizier.
Auch im Sportschießen wird der Verantwortliche für die Waffen in der Waffenkammer oder beim Fechtsport (Degen, Florett u. a.) oft heute noch „Waffenmeister“ genannt.
Die Beaufsichtigung von Film- und Theaterwaffen am Filmset und im Bereich Theater und Bühne fällt auch heute noch unter die Aufgaben des Waffenmeisters. Der Begriff bezeichnet die Person, deren Zuständigkeit dieses an einem Filmset ist. Auch die Einweisung sowie die Schulung der Schauspieler im Umgang mit Waffen fällt in dessen Aufgabenbereich. Laut einer Verordnung der Berufsgenossenschaft muss ein fachkundiger Waffenmeister bestimmt werden. Fachkundige sind z. B. Büchsenmacher oder technische Angestellte auf Bühnen und in Theatern mit entsprechender Zusatzausbildung (Waffenmeisterausbildung / Waffenmeisterlehrgang bei einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgangsträger gemäß Waffengesetz). Die Waffenmeister verfügen über entsprechende Erlaubnisse gemäß dem Waffengesetz.