Vollzeitäquivalent
Das Vollzeitäquivalent (Abkürzung: VZÄ) oder Vollbeschäftigtenäquivalent ist eine Hilfsgröße bei der Messung von Arbeitszeit. Sie ist definiert als die Anzahl der gearbeiteten Stunden (in einem Unternehmen, einer Region oder einem Land), geteilt durch die übliche Arbeitszeit eines Vollzeit-Erwerbstätigen, beispielsweise 40 Stunden. In Unternehmen gibt die Anzahl der VZÄ an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben. Der entsprechende Anglizismus FTE (englisch full time equivalent) wird auch im deutschen Sprachraum häufig verwendet. Die Beschäftigung unter Verwendung von VZÄ ist in der Regel aussagekräftiger als die Anzahl der Beschäftigten, da letztere keine Aussage über den Beschäftigungsumfang macht.
Verwendung als gesamtwirtschaftliche Kenngröße
Nebenstehende Abbildung verdeutlicht die Verwendung von Vollzeitäquivalenten. Die dunkelblaue Linie zeigt eine steigende Anzahl von Erwerbstätigen in Deutschland seit den frühen 2000ern. Gleichzeitig blieb das Arbeitsvolumen (die Summe der gearbeiteten Stunden) in etwa gleich. Als Konsequenz sank die gesamtwirtschaftliche Beschäftigung, gemessen in Vollzeitäquivalente, da etwa die gleiche Menge an Arbeit auf mehr Köpfe verteilt wurde. Erst 2013 erreichte das Beschäftigungsniveau in VZÄ wieder das Niveau von 2000 und steigt seitdem weiter.
Verwendung im Personalmanagement
Deutschland
In Deutschland alternativ verwendete Begriffe sind Vollbeschäftigteneinheit (VBE oder VbE), Vollzeit-Arbeitskraft, Vollzeitmitarbeiter, Vollkraft, Mitarbeiteräquivalent (MÄ), Mitarbeiterkapazität (MAK) sowie in der Bayerischen Justiz Arbeitskraftanteile (AKA)[2] in Gebrauch. Bei der Personalschlüsselberechnung in Kindertageseinrichtungen werden das Vollzeitbeschäftigungsäquivalent und das Vollzeitbetreuungsäquivalent verwendet.[3] Besonders im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist der Ausdruck Vollzeiteinheit (VZE) zu finden.
Der Ausdruck VZÄ oder FTE bildet somit eine etablierte und standardisierte Vergleichsgröße (Indikator für zum Beispiel Benchmarking).
Österreich
Das Vollbeschäftigtenäquivalent (Abkürzung: VBÄ) ist in Österreich eine Maßzahl zur Definition der höchstzulässigen quantitativen und qualitativen Personalkapazität des Bundes (Personalstand).
In Österreich ist es im § 44 Bundeshaushaltsgesetz (Personalplan) definiert.[4] Eine Planstelle ermächtigt zur Beschäftigung von Personal im Ausmaß von bis zu einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Somit können durch Teilzeitdienstverträge auch mehr Personen als Planstellen im Personalstand sein.
Das Vollbeschäftigtenäquivalent kann als Beschäftigungsausmaß bzw. die Summe der Beschäftigungsausmaße eines Planstellenbereiches in Prozent geteilt durch 100 berechnet werden.[5]
Berechnungsbeispiel
Beispiel:
1 Vollzeitkraft mit 39 Stunden 1 Teilzeitkraft mit 29 Stunden 1 Teilzeitkraft mit 10 Stunden
Vollzeitäquivalent = (39 + 29 + 10) / 39
Vollzeitäquivalent = 78 / 39 = 2,0
Weblinks
- Statistisches Bundesamt: „Statistische Messung des Arbeitseinsatzes – Erkenntnisgewinn durch die Berechnung von Arbeitsvolumen und Vollzeitäquivalenten der Erwerbstätigen“
- Vollzeitäquivalent Projekt Magazin
- VZÄ Vollzeitäquivalent Rechner Einfach
- VZÄ Vollzeitäquivalent Rechner Fortgeschritten
- Vollzeitäquivalent (Memento vom 9. August 2013 im Internet Archive) Definition im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
Einzelnachweise
- Aktuelle Daten Arbeitsmarkt | IAB. Abgerufen am 4. Januar 2022.
- LTO: Länderumfrage: Die Justiz an der Belastungsgrenze. Abgerufen am 4. Januar 2022.
- Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Statistisches Bundesamt, 2012, S. 5 (Methodik der neuen Personalschlüsselberechnung), abgerufen am 10. März 2016.
- Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes 2013
- Verordnung betreffend Informationen über den Personalaufwand und das Controlling im Bereich der Landeslehrer