Volkskommissariat für Nationalitätenfragen
Das Volkskommissariat für Nationalitätenfragen (russisch Народный комиссариат по делам национальностей; Transkription: Narodnyj komissariat po delam nazionalnostej; kurz: НКНац oder Наркомнац; Transkription: NKNaz oder Narkomnaz) war ein staatliches Organ der Sowjetunion. Es war von 1917 bis 1923 für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit den verschiedenen Nationalitäten in der Sowjetunion zuständig.
Geschichte
Das Volkskommissariat für Nationalitätenfragen gehört zu den Volkskommissariaten, die im Verlauf der Oktoberrevolution auf Grund des Dekretes über die Bildung des Rates der Volkskommissare gebildet wurden, das vom Zweiten Allrussischen Sowjetkongress am 26. Oktober (8. November) 1917 verabschiedet wurde.
Zum ersten Volkskommissar für Nationalitätenfragen wurde Stalin berufen.
Die Aufgaben des Volkskommissariats waren:
- das friedliche Zusammenleben und die brüderliche Zusammenarbeit aller Völker und Minderheiten in der RSFSR sicherstellen, ebenso in den brüderlichen Sowjetrepubliken;
- die materielle und geistige Entwicklung der Völker und Minderheiten zu unterstützen, unter Berücksichtigung ihrer Lebensbedingungen, ihrer Kultur und ihrer wirtschaftlichen Bedingungen;
- Umsetzung und Verwirklichung der Nationalitätenpolitik der Sowjetmacht.
Der Allrussische Sowjetkongress verabschiedete am 15. (2.) November 1917 die Deklaration über die Rechte der Völker Russlands (Anmerkung: Im Gegensatz zur deutschen Sprache wird im Russischen strikt zwischen „russisch“ und „zu Russland gehörend“ – russländisch – unterschieden). Im Juni 1917 hatte der Allrussische Sowjetkongress das Recht der Völker Russlands auf freie Selbstbestimmung verkündet. Der zweite Allrussische Sowjetkongress hatte im Oktober 1917 dieses Recht der Völker Russlands entschieden und ausdrücklich bestätigt. Die Deklaration wurde von einem Dekret des Rates der Volkskommissare bestätigt, und von Lenin und Stalin unterzeichnet. An ihrer Ausarbeitung war auch Nikolai Bucharin beteiligt. Folglich beschloss der Rat der Volkskommissare, folgende Grundsätze hinsichtlich der verschiedenen Nationalitäten in Russland bei seiner Arbeit zu beachten:
- Gleichheit und Souveränität der Völker Russlands.
- Das Recht der Völker Russlands auf freie Selbstbestimmung, einschließlich des Rechtes auf einen eigenen Staat.
- Abschaffung aller nationalen oder national-religiösen Privilegien und Beschränkungen.
- Freie Entwicklung der nationalen Minderheiten und ethnischen Gruppen, die in Russland leben.
Beim Volkskommissariat für Nationalitätenfragen wurde mit Dekret vom 21. April 1921 der Nationalitätenrat geschaffen. Diesem Nationalitätenrat gehörten Vertreter aller autonomen Gebiete der RSFSR an.