Violante Beatrix von Bayern

Violante Beatrix von Bayern (* 23. Januar 1673 in München; † 29. Mai 1731 in Florenz) war die jüngste Tochter von Ferdinand Maria von Bayern und Henriette Adelheid, seit dem 25. November 1688 per procurationem verheiratet mit Ferdinando de’ Medici, Erbgroßherzog der Toskana, von 1717 bis zu ihrem Tode 1731 Gouverneurin von Siena.

Violante Beatrix, Prinzessin von Bayern

Leben

Violante Beatrix wuchs in der Residenzstadt München auf und erhielt eine klösterliche Erziehung. Sie war musisch äußerst interessiert und begabt, schrieb Theaterstücke und spielte Cembalo und Flöte, zudem war sie sechs Sprachen in Wort und Schrift mächtig. Nach der Heirat mit Ferdinand de Medici und dem Tod ihrer Schwiegermutter Marguerite Louise d’Orléans war sie erste Dame im Großherzogtum. Nach längerer Krankheit war sie unfruchtbar und so blieb die Ehe kinderlos.

Nach d​em Tod i​hres Gemahls 1713 verlor Violante Beatrix a​ls kinderlose Witwe d​es Erbgroßherzogs i​hre Stellung i​m Großherzogtum. Eine Rückkehr a​n den Hof i​hres Bruders, d​es Kurfürsten Max Emanuel v​on Bayern, erwies s​ich aufgrund d​es Spanischen Erbfolgekrieges a​ls schwierig. Schließlich w​urde sie 1717 v​on ihrem Schwiegervater, Cosimo III., z​ur Gouverneurin v​on Siena ernannt.

Als Gouverneurin von Siena war sie maßgeblich für das Aufblühen der Stadt in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht verantwortlich. So ordnete sie die Einteilung der Teilnehmer am berühmten Palio nach Stadtteilen (sog. Contraden) an. Des Weiteren verbot sie die Kastration von Sängerknaben und ließ nur noch Sängerinnen statt der Kastraten auftreten. Auch unterhielt sie sehr gute Beziehungen nach Rom. Sie wurde vom päpstlichen Legaten mit der seltenen Auszeichnung „Goldene Rose“ ausgezeichnet.

Ab 1730 verschlechterte sich Violante Beatrix’ Gesundheitszustand zusehends und sie verstarb am 29. Mai 1731. In ihrem Testament wurden neben dem Haupterben, ihrem Neffen Ferdinand Maria, Klöster, Kirchen und Waisenhäuser in Bayern und Italien bedacht. Außerdem bekamen alle Mitglieder ihres Hofstaates ihren Lohn für 20 Jahre ausbezahlt.

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