Vierung (Steinmetz)
Eine Vierung oder ein Vierungsstück wird als steinernes Ersatzstück in eine Fehlstelle an historischen Bauwerken aus Naturstein eingebracht oder an Neubauten entsprechend der geltenden DIN 18332 für Naturwerksteinarbeiten.
Die Anfertigung von Vierungen ist eine handwerkliche Tätigkeit der Steinmetzen in ihrem Tätigkeitsfeld der Steinrestaurierung. Die Fehlstelle an einem Bauwerk wird von Hand mit entsprechenden Steinmetzwerkzeugen rechtwinklig ausgearbeitet, dabei wird morbide Substanz entfernt und es wird darauf geachtet, dass es zu geringstem Substanzverlust kommt. Anschließend wird ein entsprechend millimetergenaues Ersatzstück aus Naturstein angefertigt und mit Versetzmörtel eingepasst oder verkeilt.[1]
Die Mindestkantenlänge einer steinmetzmäßigen Vierung soll 10 Zentimeter betragen und die Einbindetiefe mindestens 8 bis 10 Zentimeter. Eine Vierung soll keinesfalls vorhandene Fugen überbrücken.
Vierungen werden seit Jahrhunderten an Bauwerken, die die Steinmetze erbauten, angefertigt. Vierungen sind an Bauplastiken verpönt, da hierbei aufgrund der erforderlichen Rechtwinkligkeit bedeutsame kunsthistorische Bausubstanz verloren ginge. In diesen Fällen erfolgt eine Antragung, wie auch bei kleinen Fehlstellen bis etwa 100 cm² durch mineralisch-, bauharz- oder kieselgelgebundene Restauriermörtel.
Literatur
- Michael Berude: Steinrestaurierung und Denkmalpflege. In: Bildungszentrum für das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk (Hrsg.), Steinmetzpraxis, Das Handbuch für die tägliche Arbeit mit Naturstein, 2. überarbeitete Auflage, Ulm 1994. ISBN 3-87188-138-4.
Weblinks
Einzelnachweise
- Vierung. In: Angela Weyer et al. (Hrsg.): EwaGlos. European Illustrated Glossary Of Conservation Terms For Wall Paintings And Architectural Surfaces. English Definitions with translations into Bulgarian, Croatian, French, German, Hungarian, Italian, Polish, Romanian, Spanish and Turkish. Michael Imhof, Petersberg 2015, ISBN 978-3-7319-0260-7, S. 324 (Download).