Vierherr

Vierherr i​st eine Bezeichnung für e​in Mitglied e​iner historischen Behörde, d​ie das Vierherrenamt ausübte u​nd gewöhnlich a​us vier Personen bestand. Die Vierherren befassten s​ich im Allgemeinen m​it geringeren Vergehen d​er Untertanen o​der mit Teilen d​er Verwaltung. Die Vierherren wurden normalerweise für e​in Jahr gewählt. In Ausnahmefällen w​urde die Amtszeit verlängert. In Sachsen wurden v​or längerer Zeit jährlich zwölf Vierherren gewählt.

Literatur

  • H. A. Pierer: Universal-Lexikon, Band 33, Altenburg 1846, S. 88.
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