Vier-Prozent-Hürde
Als Vier-Prozent-Hürde wird bei Verhältniswahlen eine Sperrklausel in Höhe von 4 % bezeichnet. Sie wird unter anderem in folgenden Staaten benutzt:
- Bulgarien, siehe Narodno Sabranie
- Norwegen, siehe Storting (nur für Ausgleichsmandate)
- Österreich, wo sie 1992 eingeführt wurde (siehe Vier-Prozent-Hürde (Österreich))
- Schweden, siehe Reichstag (Schweden)
- Osttimor, wo die Hürde im Jahr 2017 auf 4 % erhöht wurde (siehe Nationalparlament Osttimors)
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