Versicherungsart

Die Versicherungsart bezeichnet in der Individualversicherung die Eingliederung eines Versicherungsvertrages nach der Art des versicherten Risikos. Versicherungsarten werden zu Versicherungszweigen oder Versicherungssparten zusammengefasst und weiter noch zu Versicherungszweiggruppen. Innerhalb der Versicherungsarten bieten Versicherer oft verschiedene Ausgestaltungen von Versicherungsverträgen an, die sie als Produkte bezeichnen. Allerdings können Versicherungsverträge durchaus auch zu mehreren Versicherungsarten gehören, wenn innerhalb eines Vertrages verschiedene Risiken abgedeckt werden.

Diese Gliederungen der Versicherungsverträge sind in einigen Staaten rechtlich vorgegeben und die Versicherer müssen über ihre Geschäfte dementsprechend aufgegliedert berichten. Daneben bestehen auch rein wissenschaftlich entwickelte Gliederungen der Versicherungsverträge, die ebenfalls als Versicherungsarten und -zweige bezeichnet werden.

Eine mögliche Gliederung von verschiedenen Versicherungen in Versicherungszweige oder -sparten und weiter in Versicherungsarten ist:

Siehe auch

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