Verschlusssachenanweisung
Die Verschlusssachenanweisung (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz – VSA) ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Sie richtet sich an Bundesbehörden und bundesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Dienststellen), die mit Verschlusssachen arbeiten, sowie an dort tätige Personen, die Zugang zu Verschlusssachen haben oder eine Tätigkeit ausüben, bei der sie sich Zugang zu Verschlusssachen verschaffen können.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz |
| Kurztitel: | Verschlusssachenanweisung |
| Abkürzung: | VSA |
| Art: | Allgemeine Verwaltungsvorschrift |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Erlassen aufgrund von: | § 35 Abs. 1 SÜG, Art. 86 Abs. 1 GG |
| Rechtsmaterie: | Staatsrecht, Staatsschutz |
| Erlassen am: | 10. August 2018 |
| Inkrafttreten am: | 1. September 2018 (§ 67 V vom 10. August 2018) |
| Weblink: | VSA |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Während der personelle Geheimschutz in erster Linie im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) geregelt ist, enthält die nach § 35 SÜG erlassene Verschlusssachenanweisung Vorschriften zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen.[1]
Gliederung
Die Verschlusssachenanweisung ist in elf Abschnitte gegliedert. Zudem umfasst sie acht Anlagen.
- Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt II: Geheimschutzorganisation
- Abschnitt III: Geheimschutzdokumentation
- Abschnitt IV: Einstufung und Befristung
- Abschnitt V: Handhabung von Verschlusssachen
- Abschnitt VI: Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Stellen und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz im Ausland
- Abschnitt VII: Materielle und technische Maßnahmen
- Abschnitt VIII: Einsatz von Informationstechnik
- Abschnitt IX: Kryptopersonal und Handhabung von Kryptomitteln
- Abschnitt X: Aufrechterhaltung des Geheimschutzes
- Abschnitt XI: Abschließende Regelungen
Vorgängerregelung
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) vom 31. März 2006 in der Fassung vom 26. April 2010[2] trat zum 1. September 2018 außer Kraft.
Einzelnachweise
- Marten Vogt, Dierk Wahlen: Geheimschutzrecht: Voraussetzungen und Folgen der Einstufung von Informationen als Verschlusssachen Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Infobrief vom 23. Juli 2015
- GMBl. 2010, S. 846