Verpflichtungserklärung
Eine Verpflichtungserklärung ist die rechtlich bindende Zusage zu einer bestimmten Handlung oder die Übernahme bestimmter Verpflichtungen in der Zukunft.
- Verpflichtungserklärung (Ausländerrecht), stellt eine Möglichkeit dar, den Aufenthalt eines Drittstaatlers in Deutschland finanziell so abzusichern, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt werden.
- Verpflichtungserklärung nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes, im Datenschutzrecht eine Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis beim Umgang mit personenbezogenen Daten.
- Verpflichtungserklärung (Zollrecht), im Zollrecht die formale Übernahme von Pflichten.
- Inoffizielle Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit unterschrieben für ihre Tätigkeit eine Verpflichtungserklärung.
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