Urwahl

Eine Urwahl ist allgemein eine Wahl, bei der zu repräsentierende Personen, wie zum Beispiel die Wahlberechtigten eines Landes oder die Mitglieder einer Partei, selbst wahlberechtigt sind, etwa zur Wahl eines Wahlmännerausschusses.[1]

Heute wird vor allem die direkte Wahl zur Besetzung eines Spitzenamtes innerhalb einer Partei durch ihre Mitglieder als Urwahl bezeichnet.[2]

Urwahlen in Deutschland

Im Sinne der allgemeinen Definition bezeichnete die Urwahl zwischen 1848 und 1918 den ersten Wahlgang bei der indirekten Wahl zum Preußischen Abgeordnetenhaus, in dessen Rahmen die Wahlberechtigten entsprechend den Regeln des Dreiklassenwahlrechts die Wahlmänner wählten, welche wiederum die Abgeordneten bestimmten.

In der Bundesrepublik werden Parteivorsitzende und Spitzenkandidaten im Allgemeinen von einem Parteitag gewählt.

In der ersten Urwahl eines Bundesvorsitzenden einer großen Partei in der Bundesrepublik wählten die SPD-Mitglieder 1993 Rudolf Scharping. Diese Wahl war jedoch nur eine Empfehlung für einen gesondert abzuhaltenden Parteitag. Als erste Partei in Deutschland führte die Piratenpartei Deutschland eine Urwahl zur Bestimmung des Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2009 durch.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Urwahl, duden.de, abgerufen am 10. November 2012
  2. WELT: Definition: Urwahl. 28. August 2012 (welt.de [abgerufen am 11. Oktober 2019]).
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