Unabhängiger Kontrollrat

Der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) ist eine oberste Bundesbehörde in Deutschland und als unabhängiges Organ der Kontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes nur dem Gesetz unterworfen (§ 41 Abs. 1 BNDG). Dienstsitze sind Berlin und Pullach (§ 41 Abs. 6 BNDG). Er gliedert sich in ein gerichtsähnliches und ein administratives Kontrollorgan.

Unabhängiger Kontrollrat
— UKRat —

Staatliche Ebene Bund
Stellung Oberste Bundesbehörde
Gründung 22. April 2021
Vorgänger Unabhängiges Gremium
Hauptsitz Berlin und Pullach
Präsident Josef Hoch
Vizepräsident Till Oliver Rothfuß

Aufgaben

Der Unabhängige Kontrollrat prüft seit dem 1. Januar 2022 die Rechtmäßigkeit der Anordnungen von strategischen Aufklärungsmaßnahmen und der gezielten Datenerhebung vor deren Vollzug (§ 23 Abs. 4 S. 1; Abs. 7 S. 1 BNDG neu).

Der Unabhängige Kontrollrat ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben und bei der Ausübung seiner Befugnisse unabhängig und nicht an Weisungen gebunden (§ 41 Abs. 2 BNDG).

Die Rechtskontrolle wird als gerichtsähnliche Rechtskontrolle durch das gerichtsähnliche Kontrollorgan und administrative Rechtskontrolle durch das administrative Kontrollorgan ausgeübt (§ 40 Abs. 2 BNDG neu).

Mitglieder

Der Unabhängige Kontrollrat wird von einem Präsidenten geleitet, der die Behörde nach außen vertritt, die Verwaltung des Unabhängigen Kontrollrates leitet und die Dienstaufsicht ausübt (§ 41 Abs. 2 BNDG). Er trägt die Amtsbezeichnung „Präsident des Unabhängigen Kontrollrates“ (§ 48 Abs. 1 S. 1 BNDG). Daneben gibt es einen Vizepräsidenten als Stellvertreter (§ 48 Abs. 1 S. 2 BNDG). Das Parlamentarische Kontrollgremium hat am 21. Mai 2021 Josef Hoch zum Präsidenten und Till Oliver Rothfuß zum Vizepräsidenten und als weitere Mitglieder Elisabeth Steiner, Christian Tombrink und Dietlind Weinland gewählt.[1] Der Bundespräsident hat am 8. Juni 2021 Josef Hoch zum Präsidenten ernannt.[2]

Geschichte

Die Errichtung des Unabhängigen Kontrollrats erfolgte rechtlich am 22. April 2021 mit Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BGBl. 2021 I S. 771).[3] Seine Aufgaben übernahm er zum 1. Januar 2022. Bis zum Ablauf des Jahres 2021 war das Unabhängige Gremium mit der Kontrolle der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes betraut.

Sonstiges

Der Unabhängige Kontrollrat unterliegt der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Bundesrechnungshof, soweit hierdurch seine Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird (§ 41 Abs. 4 BNDG).

Der Unabhängige Kontrollrat gibt sich nach Anhörung des Bundeskanzleramtes eine Geschäftsordnung und eine Verfahrensordnung. Belange des Geheimschutzes des Bundesnachrichtendienstes sind Rechnung zu tragen. Die Verfahrensordnung wird dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Kenntnisnahme übermittelt.

Einzelnachweise

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